in der DDR mussten sie mitarbeiten, um den Sozialismus aufzubauen, in der BRD hielt der Wohlstand schnell Einzug und die Frauen wurden wieder an den Herd geschickt
@Peter - das sagt sich so leicht.
Bis 1958 konnte der Ehemann bestimmen, ob die Frau arbeiten gehen durfte. Danach hieß es bis 1977:
"In der Bundesrepublik Deutschland lautete von 1958 bis 1977 der die Arbeitsteilung der Eheleute regelnde § 1356 BGB Absatz 1: „[1] Die Frau führt den Haushalt in eigener Verantwortung. [2] Sie ist berechtigt, erwerbstätig zu sein, soweit dies mit ihren Pflichten in Ehe und Familie vereinbar ist."
anne47 31/08/2020 10:37
in der DDR mussten sie mitarbeiten, um den Sozialismus aufzubauen, in der BRD hielt der Wohlstand schnell Einzug und die Frauen wurden wieder an den Herd geschickt