Es geht mir persönlich nicht darum, ob Kritik geäußert wird oder nicht. Das spannende an einer Community ist der rege Austausch von Gedanken und Ideen zu den entsprechenden Werken. Ob negativ oder positiv. Es stimmt mich aber nachdenklich, wenn die Art der Kritik in eine Richtung "abrutscht" die oftmals von vielen als "niveaulos" usw bezeichnet wird.
Meine Frage deshalb:
Ist es "nur" "niveaulos" und man muss sich mit dieser Art der Kritik abfinden oder überschreitet diese Kritik die Grenze der Meinungsfreiheit des Kritikübenden und berührt schon den Ehrschutz des Fotografen (wenn man zB. den Fotografen nicht mit seinem Namen DaTTelklauber anredet sondern mit Dattelklauer).
Dieses halte ich für eine äußerst spannende Frage, die extrem schwer zu beantworten ist.
PS: ich kenne weder den Fotografen noch die Kritikübenden persönlich; habe noch nie etwas mit ihnen zu tun gehabt und stelle wirklich die Frage als Neutraler Dritter.
ist doch andersherum das gleiche: wenn ein bild abgelehnt wird, wird von den befürwortern auch über die contra.mafia geschimpft! ist das besser?????? oder nicht so verwerflich??
befürworter dürfen schimpfen, kritiker dürfen nicht kritisieren!
Ich finde das Bild klasse! Gerade die Verfremdung bis fast hin zum Gemälde ist super gelungen! Würde mich interessieren, wie du das gemacht hast!
Gruß, Chris
Es haben mehr für pro als für Contra gestimmt... also gefällt es der Mehrheit... Wieso können das einige nicht akzeptieren und stellen sich über alle anderen hier...
IHR SEID NICHT DIE AUSERWÄHLTEN ^^
Naja ich hab jetzt eh alle auf ignore gesetzt mag nicht mehr mit diesen Leuten diskutieren mit denen man nicht diskutieren kann...
ich will mich immer wieder wundern, dass man sich über die ausdrucksweise der kritiker wundert ..... daniel scheint sich irgendwie neutral zu verhalten und doch versucht er aufzuzeigen, dass scheißbild möglicherweise eine beleidigung ist ....
ist vielleicht irgendjemandem schon aufgefallen, dass menschen, die mit hirn durch die welt rennen, evt 'das ist ein PERFEKTES bild' ebenso als beleidigung auffassen können?
das gegenstück bzw die gleiche intensität zu PERFEKT ist eben möglicherweise SCHEIßBILD ......
nur ......... PERFEKT is ja nichts verwerfliches, SCHEIßBILD schon, obwohl es im prinzip das gleiche ist: auf alle fälle in beide richtungen überzogen!!
den lobhudlern wird ihr überziehen gewährt, den kritikern werden verdammt .....
hm ...... eines will ich noch klarstellen: meine ausdrucksweise ist 'scheißbild' sicher nicht ....
ich stelle hier immer wieder fest, dass die statements, die diese unumstößlichen behauptungen beinhalten, mir immer unendlich aufstoßen:
'das bild ist zu recht in der galerie'
'das bild hat es verdient'
'das bild ist ein scheißbild'
ganz anders klänge es: 'ich freue mich, dass das bild in der galerie ist' ..... 'ich mag das bild überhaupt nicht'
und dass hier für einige fotografen klarerweise viele ligen oberhalb ihrer eigenen liga gespielt wird und daher schnell einmal für IHREN standpunkt ein bild ein optimum ist, das ist schon klar. aber dann sollte man das auch mit einbeziehen in den anmerkungen .... und nicht dann noch diejenigen, die mehr erfahrung, wissen und können haben als die blöden hinstellen, nur weil die das gesehen haben, was sie selber nicht sehen (können) ...
ich empfinde die kritiker hier als REakteure, die auf diese verallgemeinernden und als DIE tatsachen hinstellenden anmerkungen der lobhudler = AKTEURE reagieren ....
ich wünschte mir von den befürwortern einen achtsameren umgang mit den superlativen, dann kommt von den kritikern sicher nicht mehr diese ausdrucksweise - so wie man in den wald hineinruft, bla bla bla ......
und was ich mir noch wünschte: wenn da schon eine (angebrachte) kritik steht, dann lese ich meistens gleich als nächste anmerkung: DAS IST PERFEKT! ...... ja, lesen und schauen denn die menschen nicht? da gucke ich doch, ob diese kritik stimmt und trete dann ein bissl kürzer! und hab dann blödsinnigerweise so nebenbei noch etwas gelernt .....
aber weihnachten ist ja vorbei ;-) ....
Vielleicht sollte man es einfach aufgeben, den Leuten hier begreiflich zu machen, was Fotografie ist und was nicht, und einfach zu anderen Communities abwandern...
Sollen sie doch in ihrem Kosmos bleiben und sich selber loben.
Herzlichen Glückwunsch zum Stern. Das Bild muss nicht jedem gefallen.
Da es hier nach meiner Meinung zu drastischen Äußerungen gekommen ist (und es immer wieder zu solchen Äußerungen kommt), habe ich mir mal den „Spaß“ gemacht, die Definition für eine Beleidigung iSd. § 185 StGB herauszuschreiben (Quelle Rolf Schmidt/Stephanie Seidel Strafgesetzbuch Bes. Teil I, 4. Auflage S. 160).
Beispiele für die Äußerungen:
-„Ich habe gerade zwei e-Mails über Anmerkungen in meinem Profil vom Verbrecher dieses Machwerks erhalten“
- "@Herr Dattelklauer
auch wenn Ihnen die Bilder der Frau Z. nicht gefallen, die Bilder der Frau Z. sind in der "FC-Galerie" nicht zu sehen, Ihr Scheißbild schon."
Die Tathandlung des § 185 1. Alt. ist die Beleidigung, also die Kundgabe der Miß-, Nicht- oder Geringachtung (Sch-Sch-Lenckner, § 185 Rn. 2; Wessels/Hettinger, BT 1, Rn 508).
Dabei muss die Äußerung dem Betroffenen den personalen, sittlichen oder sozialen Geltungswert durch Zuschreiben negativer Qualitäten ausdrücklich oder in Form einer Implikation (ganz oder teilweise) absprechen. (OLG Düsseldorf NStZ 1998, 516).
Zu beachten ist dabei, dass nur der begründete und verdiente Achtungsanspruch von § 185 geschützt ist. Bei der Frage, wann eine Äußerung als Beleidigung anzusehen ist, ist von deren objektiven Sinngehalt (Erklärungsinhalt) auszugehen, wie ihn ein unbefangener verständiger Dritter versteht.
Maßgebend ist also nicht, was der vortragende zum Ausdruck bringen wollte, sondern was er bei objektiver Bewertung zum Ausdruck gebracht hat (BayObLG JR 1997, 341, 342).
Dabei ist insbesondere auf die Anschauungen und Gebräuche der Beteiligten, die sprachliche und gesellschaftliche Ebene, den jeweiligen Kontext sowie das örtliche und soziale Umfeld abzustellen (Tröndle-Fischer, § 185 Rn. 8; OLG Düsseldorf NStZ 1998, 516.).
Maßgeblich sind hier die konkreten Umstände des Einzelfalles.
Bloße unpassende Scherze, Taktlosigkeiten, Belästigungen oder Unhöflichkeiten stellen als solche noch keine strafrechtlich relevante Beleidigung dar (Rengier, BT II, § 29 Rn. 26)
Nun könnt ihr selbst entscheiden.
Taktlosigkeit oder schon eine mögliche strafrechtliche Beleidigung?! Das ist hier die Frage! Mich würde interessieren wie ihr darüber denkt.
Wer Lust hat kann ja abstimmen:
PRO (+) für Beleidigung
Oder
Contra (-) gegen Beleidigung
(Sollte der Autor des Bildes mit der Abstimmung nicht einverstanden sein, lösche ich meinen Beitrag sofort.)
Ich will hier betonen:
Die Anmerkungen sind oftmals grenzwertig. Ich habe mir desöfteren die Frage gestellt, ob es eine Beleidigung isd. § 185 StGB sein kann. Nur hypothetisch. Ich bin zu keinem wirklich schlüssigen Ergebnis gekommen. Reine Neugierde meinerseits also. Ich wollte einfach mal mehr Sachlichkeit in die Diskussion um die Anmerkungen bringen, ohne jemanden speziell anzugreifen. Die Äußerungen boten sich meiner Meinung nach gut an, um dies einmal beispielhaft zu diskutieren.
Es ist schon erstaunlich was hier in letzter Zeit nachgevotet oder noch schlimmer Nachgetreten wird.... Erschreckend ist was dabei rauskommt , dabei geht es hier nur um bilder ! Erstaunlich auch das die Nachtreter nur schechte oder gar keine eigenen Bilder haben.....
Daniel S.R. 21/01/2008 14:44
Ich nochmal:Es geht mir persönlich nicht darum, ob Kritik geäußert wird oder nicht. Das spannende an einer Community ist der rege Austausch von Gedanken und Ideen zu den entsprechenden Werken. Ob negativ oder positiv. Es stimmt mich aber nachdenklich, wenn die Art der Kritik in eine Richtung "abrutscht" die oftmals von vielen als "niveaulos" usw bezeichnet wird.
Meine Frage deshalb:
Ist es "nur" "niveaulos" und man muss sich mit dieser Art der Kritik abfinden oder überschreitet diese Kritik die Grenze der Meinungsfreiheit des Kritikübenden und berührt schon den Ehrschutz des Fotografen (wenn man zB. den Fotografen nicht mit seinem Namen DaTTelklauber anredet sondern mit Dattelklauer).
Dieses halte ich für eine äußerst spannende Frage, die extrem schwer zu beantworten ist.
PS: ich kenne weder den Fotografen noch die Kritikübenden persönlich; habe noch nie etwas mit ihnen zu tun gehabt und stelle wirklich die Frage als Neutraler Dritter.
Ela Ge 21/01/2008 14:20
ist doch andersherum das gleiche: wenn ein bild abgelehnt wird, wird von den befürwortern auch über die contra.mafia geschimpft! ist das besser?????? oder nicht so verwerflich??befürworter dürfen schimpfen, kritiker dürfen nicht kritisieren!
Christof Str 21/01/2008 14:18
Ich finde das Bild klasse! Gerade die Verfremdung bis fast hin zum Gemälde ist super gelungen! Würde mich interessieren, wie du das gemacht hast!Gruß, Chris
EyeintheSky 21/01/2008 14:11
Das Bild muss niemandem gefallen aber:Es haben mehr für pro als für Contra gestimmt... also gefällt es der Mehrheit... Wieso können das einige nicht akzeptieren und stellen sich über alle anderen hier...
IHR SEID NICHT DIE AUSERWÄHLTEN ^^
Naja ich hab jetzt eh alle auf ignore gesetzt mag nicht mehr mit diesen Leuten diskutieren mit denen man nicht diskutieren kann...
Ach ja:
Pro für Beleidigung
Ela Ge 21/01/2008 13:22
ich will mich immer wieder wundern, dass man sich über die ausdrucksweise der kritiker wundert ..... daniel scheint sich irgendwie neutral zu verhalten und doch versucht er aufzuzeigen, dass scheißbild möglicherweise eine beleidigung ist ....ist vielleicht irgendjemandem schon aufgefallen, dass menschen, die mit hirn durch die welt rennen, evt 'das ist ein PERFEKTES bild' ebenso als beleidigung auffassen können?
das gegenstück bzw die gleiche intensität zu PERFEKT ist eben möglicherweise SCHEIßBILD ......
nur ......... PERFEKT is ja nichts verwerfliches, SCHEIßBILD schon, obwohl es im prinzip das gleiche ist: auf alle fälle in beide richtungen überzogen!!
den lobhudlern wird ihr überziehen gewährt, den kritikern werden verdammt .....
hm ...... eines will ich noch klarstellen: meine ausdrucksweise ist 'scheißbild' sicher nicht ....
ich stelle hier immer wieder fest, dass die statements, die diese unumstößlichen behauptungen beinhalten, mir immer unendlich aufstoßen:
'das bild ist zu recht in der galerie'
'das bild hat es verdient'
'das bild ist ein scheißbild'
ganz anders klänge es: 'ich freue mich, dass das bild in der galerie ist' ..... 'ich mag das bild überhaupt nicht'
und dass hier für einige fotografen klarerweise viele ligen oberhalb ihrer eigenen liga gespielt wird und daher schnell einmal für IHREN standpunkt ein bild ein optimum ist, das ist schon klar. aber dann sollte man das auch mit einbeziehen in den anmerkungen .... und nicht dann noch diejenigen, die mehr erfahrung, wissen und können haben als die blöden hinstellen, nur weil die das gesehen haben, was sie selber nicht sehen (können) ...
ich empfinde die kritiker hier als REakteure, die auf diese verallgemeinernden und als DIE tatsachen hinstellenden anmerkungen der lobhudler = AKTEURE reagieren ....
ich wünschte mir von den befürwortern einen achtsameren umgang mit den superlativen, dann kommt von den kritikern sicher nicht mehr diese ausdrucksweise - so wie man in den wald hineinruft, bla bla bla ......
und was ich mir noch wünschte: wenn da schon eine (angebrachte) kritik steht, dann lese ich meistens gleich als nächste anmerkung: DAS IST PERFEKT! ...... ja, lesen und schauen denn die menschen nicht? da gucke ich doch, ob diese kritik stimmt und trete dann ein bissl kürzer! und hab dann blödsinnigerweise so nebenbei noch etwas gelernt .....
aber weihnachten ist ja vorbei ;-) ....
ela
GREATEST HITS 21/01/2008 12:33
Daniel, ich würde sagen, Du hast zuviel Zeit und zitierst ziemlich selektiv.Aufgrund deines Beitrags nur vermuten, aber selbstverständlich niemals sagen würde ich, dass Du ein Unsympath zu sein scheinst. ;)
Ansonsten Gratulation zur Beherrschung der Copy&Paste-Funktion! :-)
Kerstin Junker 21/01/2008 12:30
Vielleicht sollte man es einfach aufgeben, den Leuten hier begreiflich zu machen, was Fotografie ist und was nicht, und einfach zu anderen Communities abwandern...Sollen sie doch in ihrem Kosmos bleiben und sich selber loben.
Daniel S.R. 21/01/2008 12:24
Herzlichen Glückwunsch zum Stern. Das Bild muss nicht jedem gefallen.Da es hier nach meiner Meinung zu drastischen Äußerungen gekommen ist (und es immer wieder zu solchen Äußerungen kommt), habe ich mir mal den „Spaß“ gemacht, die Definition für eine Beleidigung iSd. § 185 StGB herauszuschreiben (Quelle Rolf Schmidt/Stephanie Seidel Strafgesetzbuch Bes. Teil I, 4. Auflage S. 160).
Beispiele für die Äußerungen:
-„Ich habe gerade zwei e-Mails über Anmerkungen in meinem Profil vom Verbrecher dieses Machwerks erhalten“
- "@Herr Dattelklauer
auch wenn Ihnen die Bilder der Frau Z. nicht gefallen, die Bilder der Frau Z. sind in der "FC-Galerie" nicht zu sehen, Ihr Scheißbild schon."
Die Tathandlung des § 185 1. Alt. ist die Beleidigung, also die Kundgabe der Miß-, Nicht- oder Geringachtung (Sch-Sch-Lenckner, § 185 Rn. 2; Wessels/Hettinger, BT 1, Rn 508).
Dabei muss die Äußerung dem Betroffenen den personalen, sittlichen oder sozialen Geltungswert durch Zuschreiben negativer Qualitäten ausdrücklich oder in Form einer Implikation (ganz oder teilweise) absprechen. (OLG Düsseldorf NStZ 1998, 516).
Zu beachten ist dabei, dass nur der begründete und verdiente Achtungsanspruch von § 185 geschützt ist. Bei der Frage, wann eine Äußerung als Beleidigung anzusehen ist, ist von deren objektiven Sinngehalt (Erklärungsinhalt) auszugehen, wie ihn ein unbefangener verständiger Dritter versteht.
Maßgebend ist also nicht, was der vortragende zum Ausdruck bringen wollte, sondern was er bei objektiver Bewertung zum Ausdruck gebracht hat (BayObLG JR 1997, 341, 342).
Dabei ist insbesondere auf die Anschauungen und Gebräuche der Beteiligten, die sprachliche und gesellschaftliche Ebene, den jeweiligen Kontext sowie das örtliche und soziale Umfeld abzustellen (Tröndle-Fischer, § 185 Rn. 8; OLG Düsseldorf NStZ 1998, 516.).
Maßgeblich sind hier die konkreten Umstände des Einzelfalles.
Bloße unpassende Scherze, Taktlosigkeiten, Belästigungen oder Unhöflichkeiten stellen als solche noch keine strafrechtlich relevante Beleidigung dar (Rengier, BT II, § 29 Rn. 26)
Nun könnt ihr selbst entscheiden.
Taktlosigkeit oder schon eine mögliche strafrechtliche Beleidigung?! Das ist hier die Frage! Mich würde interessieren wie ihr darüber denkt.
Wer Lust hat kann ja abstimmen:
PRO (+) für Beleidigung
Oder
Contra (-) gegen Beleidigung
(Sollte der Autor des Bildes mit der Abstimmung nicht einverstanden sein, lösche ich meinen Beitrag sofort.)
Ich will hier betonen:
Die Anmerkungen sind oftmals grenzwertig. Ich habe mir desöfteren die Frage gestellt, ob es eine Beleidigung isd. § 185 StGB sein kann. Nur hypothetisch. Ich bin zu keinem wirklich schlüssigen Ergebnis gekommen. Reine Neugierde meinerseits also. Ich wollte einfach mal mehr Sachlichkeit in die Diskussion um die Anmerkungen bringen, ohne jemanden speziell anzugreifen. Die Äußerungen boten sich meiner Meinung nach gut an, um dies einmal beispielhaft zu diskutieren.
Kerstin Junker 21/01/2008 12:17
Digiart!Genau das isses!
*Senf_dazugeb*
Dominik Aebli 21/01/2008 11:10
wow. Ein Hauch von Früher... genial!Stefan F 21/01/2008 11:05
...ist ne gute arbeit!
GREATEST HITS 21/01/2008 10:32
Gut, dass Herr Augenkrebsmäpper Beier weiß, was gute und was schlechte Bilder sind. :)Andreas Beier Fotografie 21/01/2008 10:27
Es ist schon erstaunlich was hier in letzter Zeit nachgevotet oder noch schlimmer Nachgetreten wird.... Erschreckend ist was dabei rauskommt , dabei geht es hier nur um bilder ! Erstaunlich auch das die Nachtreter nur schechte oder gar keine eigenen Bilder haben.....Andreas Beier Fotografie 21/01/2008 10:20
glückwunsch zum verdienten stern !J.B. Herrmann 21/01/2008 9:48
ebv, hdr hin oder her, mir gefällts gut...vg nach Passau aus Passau