don ricchilino
12/05/2004 20:38
Comentario de la votación
bin mir nicht sicher, ob es der person recht ist, dass dieses bild hier veröffentlicht ist und darüber noch diskutiert wird.
unbestritten sind die emotionen, die hier eingefangen sind. würde es aber aus pietätsgründen nicht in die galerie vorschlagen
Ich verstehe die Meinungen derer die es für etwas bedenklich halten dieses Bild hochzuladen, aber mich beeindruckt dieses Bild enorm und ebenso bewegt es mich.
Klar es ist fototechnisch sowie gestalterisch nicht der Knaller, aber die Bildaussage ist einfach richtig heftig.
Ein beeindruckendes Bild, das unter die Haut geht, weil es sowohl Verzweiflung als auch menschliche Anteilnahme zeigt.
Was die Aufnahme in die Galerie angeht, bin ich hin- und hergerissen! Ich halte es fotografisch nicht für beispielhaft, aber die Bildaussage für sehr wichtig!
Deswegen. SKIP
Ich bin ja hin- und hergerissen. Emotionen zu zeigen, dazu zu stehen und damit einverstanden zu sein, dass diese veröffentlich werden ist schön. Aber hier sehe ich (leider) eher einen Voyeurismus und eine Sensationslüsternheit der Fotografin. Ich finde, der suizidgefährdete Mann befindet sich in einer Situation, die es verbietet, ihn dabei zu fotografieren. Und eine Veröffentlichung schon erst recht nur mit seiner Zustimmung.
Das hat auch was mit Achtung der Menschenwürde zu tun.
Daher von mir ein Contra
n o r B Ä R t
12/05/2004 20:38
Comentario de la votación
Abgesehen von der juristischen Seite: ich habe sehr gute Fotografen kennengelernt, die auf die Veröffentlichung vergleichbarer Fotos verzichtet haben. Schnelligkeit und Technik ist nicht alles.
Ich bin seit vielen Jahren bei der Feuerwehr und auch
seit kurzem in der Notfallseelsorge tätig.
Dieses Bild hat soviel Inhalt. Es ist mit Worten kaum zu beschreiben. Hier wurde durch höchstmöglichen persönlichen Einsatz und unter höchstmöglichem Stress ein Menschenleben gerettet. Das ist eine Leistung, die ein Mensch in der heutigen Zeit erst einmal für einen Fremden (!) erbringen muss.
Sicherlich ist dieses Bild fragwürdig. Aber wenn ich mir das Fernsehprogramm jeden Tag betrachte und die Bilder dort, dann komme ich zu dem Entschluss, daß von diesen Bildern VIEL mehr gezeigt werden sollten.
Aber das ist wahrscheinlich nicht reißerisch genug. Hier muß man ja bei der Betrachten DENKEN.
@Roman
"hier geht es einmal mehr was ein fotograf sich erlauben darf"
les dir mal den link durch den ich oben gepostet hab, engländer dürfen es...
bzw bzgl internet bin ich mir nicht sicher, was ist wenn du in amerika den webspace hast, du aber deutscher bist... was trifft dann zu? ich darf ja nazi-inhalte veröffentlichen, wieso also auch net bilder die in D verboten sind?
@markus benk: genau darum geht es: relative personen der zeitgeschichte dürfen NICHT ohne einverständniss veröffentlicht, gar abgelichtet werden! das der begriff nicht von dir frei erfunden war7ist, ist mir bekannt. darüber gibt es bereits mehrere urteile und zudem:
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Nach § 22 KunstUrhG dürfen Bildnisse grundsätzlich nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden.
Eine Ausnahme hiervon bildet der Fall des § 23 Abs. 1 Nr. 1 KunstUrhG, wonach Bildnisse aus dem Bereich der Zeitgeschichte grundsätzlich ohne Einwilligung erfolgen dürfen.
Die Rechtsprechung unterscheidet hier zwischen relativen und absoluten Personen der Zeitgeschichte. Absolute Personen der Zeitgeschichte sind Menschen, die kraft politischer oder gesellschaftlicher Position oder kraft außergewöhnlicher persönlicher Leistung aus der Masse der Mitmenschen herausragen und deswegen im Blickpunkt der Öffentlichkeit stehen.
Das Gegenteil hierzu sind die sog. relativen Personen der Zeitgeschichte. Hierzu gehören Personen, die erst aufgrund ihrer Verknüpfung mit einem Ereignis der Zeitgeschichte oder aufgrund ihrer Beziehungen zu einer Persönlichkeit des öffentlichen Lebens in den Blickpunkt der Öffentlichkeit geraten.
Im vorliegenden Fall , würde die Person somit allenfalls als relative Person der Zeitgeschichte eingestuft werden können:
Menschen können eine relative Person der Zeitgeschichte darstellen, wenn sie zugleich auch Tatzeuge sind (...).
Aber selbst bei sogenannten relativen Personen der Zeitgeschichte dürfen deren Bildnisse nicht schrankenlos ohne jede Einwilligung verbreitet werden. Nach § 23 Abs. 2 KunstUrhG ist eine Veröffentlichung unzulässig, wenn das berechtigte Interesse des Abgebildeten entgegensteht.
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Das sollten Fotojournalisten wissen...es wird aber gern das Gegenteil behauptet, dadurch wird es nicht richtiger. wohl aber ein deutliches Mehr an Klagen:-(
So haben mehrfach LG entschieden.
Hier sind gar drei Personen direkt betroffen!
@nobbi r. : es liegt hier nicht zuviel freizeit vor, hier geht es einmal mehr was ein fotograf sich erlauben darf, und auch nicht. fotografie ist kein rechtsfreier raum, internet auch nicht. vielen ist das nicht wirklich bewusst, man kann darauf hinweisen.
don ricchilino 12/05/2004 20:38 Comentario de la votación
bin mir nicht sicher, ob es der person recht ist, dass dieses bild hier veröffentlicht ist und darüber noch diskutiert wird.unbestritten sind die emotionen, die hier eingefangen sind. würde es aber aus pietätsgründen nicht in die galerie vorschlagen
Christian Eckhardt 12/05/2004 20:38 Comentario de la votación
Ich verstehe die Meinungen derer die es für etwas bedenklich halten dieses Bild hochzuladen, aber mich beeindruckt dieses Bild enorm und ebenso bewegt es mich.Klar es ist fototechnisch sowie gestalterisch nicht der Knaller, aber die Bildaussage ist einfach richtig heftig.
Ich gebe ein Pro!
Woici 12/05/2004 20:38 Comentario de la votación
contra... siehe StefanAlexander S 12/05/2004 20:38 Comentario de la votación
Was eine Diskussion. Krass.Peter Ackermann 12/05/2004 20:38 Comentario de la votación
Ein beeindruckendes Bild, das unter die Haut geht, weil es sowohl Verzweiflung als auch menschliche Anteilnahme zeigt.Was die Aufnahme in die Galerie angeht, bin ich hin- und hergerissen! Ich halte es fotografisch nicht für beispielhaft, aber die Bildaussage für sehr wichtig!
Deswegen. SKIP
Stefan Schönbaumsfeld 12/05/2004 20:38 Comentario de la votación
Ich bin ja hin- und hergerissen. Emotionen zu zeigen, dazu zu stehen und damit einverstanden zu sein, dass diese veröffentlich werden ist schön. Aber hier sehe ich (leider) eher einen Voyeurismus und eine Sensationslüsternheit der Fotografin. Ich finde, der suizidgefährdete Mann befindet sich in einer Situation, die es verbietet, ihn dabei zu fotografieren. Und eine Veröffentlichung schon erst recht nur mit seiner Zustimmung.Das hat auch was mit Achtung der Menschenwürde zu tun.
Daher von mir ein Contra
n o r B Ä R t 12/05/2004 20:38 Comentario de la votación
RoseBlanc 11/05/2004 13:17
Abgesehen von der juristischen Seite: ich habe sehr gute Fotografen kennengelernt, die auf die Veröffentlichung vergleichbarer Fotos verzichtet haben. Schnelligkeit und Technik ist nicht alles.Michael Bellinger 10/05/2004 19:52
Mal von der juristischen Diskussion abgesehen ...Ich bin seit vielen Jahren bei der Feuerwehr und auch
seit kurzem in der Notfallseelsorge tätig.
Dieses Bild hat soviel Inhalt. Es ist mit Worten kaum zu beschreiben. Hier wurde durch höchstmöglichen persönlichen Einsatz und unter höchstmöglichem Stress ein Menschenleben gerettet. Das ist eine Leistung, die ein Mensch in der heutigen Zeit erst einmal für einen Fremden (!) erbringen muss.
Sicherlich ist dieses Bild fragwürdig. Aber wenn ich mir das Fernsehprogramm jeden Tag betrachte und die Bilder dort, dann komme ich zu dem Entschluss, daß von diesen Bildern VIEL mehr gezeigt werden sollten.
Aber das ist wahrscheinlich nicht reißerisch genug. Hier muß man ja bei der Betrachten DENKEN.
SUPER BILD ! Meinen Respekt.
freundliche Grüße
Michael
Bernhard Weichel 09/05/2004 19:45
wieder mal eine beeindruckende Reportage.-b
Icke Bernd 09/05/2004 12:05
@ Nobbi. ich find dich auch nett !!Icke Bernd 09/05/2004 1:34
Schade, dass das Bild niemand so recht verstanden hat. Aber die Rechtsdiskussion war auch nicht schlecht...Thomas Kern 08/05/2004 20:39
@Roman"hier geht es einmal mehr was ein fotograf sich erlauben darf"
les dir mal den link durch den ich oben gepostet hab, engländer dürfen es...
bzw bzgl internet bin ich mir nicht sicher, was ist wenn du in amerika den webspace hast, du aber deutscher bist... was trifft dann zu? ich darf ja nazi-inhalte veröffentlichen, wieso also auch net bilder die in D verboten sind?
Roman F. Hümbs 08/05/2004 20:26
@markus benk: genau darum geht es: relative personen der zeitgeschichte dürfen NICHT ohne einverständniss veröffentlicht, gar abgelichtet werden! das der begriff nicht von dir frei erfunden war7ist, ist mir bekannt. darüber gibt es bereits mehrere urteile und zudem:-----------------------------------------------------------------------------
Nach § 22 KunstUrhG dürfen Bildnisse grundsätzlich nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden.
Eine Ausnahme hiervon bildet der Fall des § 23 Abs. 1 Nr. 1 KunstUrhG, wonach Bildnisse aus dem Bereich der Zeitgeschichte grundsätzlich ohne Einwilligung erfolgen dürfen.
Die Rechtsprechung unterscheidet hier zwischen relativen und absoluten Personen der Zeitgeschichte. Absolute Personen der Zeitgeschichte sind Menschen, die kraft politischer oder gesellschaftlicher Position oder kraft außergewöhnlicher persönlicher Leistung aus der Masse der Mitmenschen herausragen und deswegen im Blickpunkt der Öffentlichkeit stehen.
Das Gegenteil hierzu sind die sog. relativen Personen der Zeitgeschichte. Hierzu gehören Personen, die erst aufgrund ihrer Verknüpfung mit einem Ereignis der Zeitgeschichte oder aufgrund ihrer Beziehungen zu einer Persönlichkeit des öffentlichen Lebens in den Blickpunkt der Öffentlichkeit geraten.
Im vorliegenden Fall , würde die Person somit allenfalls als relative Person der Zeitgeschichte eingestuft werden können:
Menschen können eine relative Person der Zeitgeschichte darstellen, wenn sie zugleich auch Tatzeuge sind (...).
Aber selbst bei sogenannten relativen Personen der Zeitgeschichte dürfen deren Bildnisse nicht schrankenlos ohne jede Einwilligung verbreitet werden. Nach § 23 Abs. 2 KunstUrhG ist eine Veröffentlichung unzulässig, wenn das berechtigte Interesse des Abgebildeten entgegensteht.
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Das sollten Fotojournalisten wissen...es wird aber gern das Gegenteil behauptet, dadurch wird es nicht richtiger. wohl aber ein deutliches Mehr an Klagen:-(
So haben mehrfach LG entschieden.
Hier sind gar drei Personen direkt betroffen!
@nobbi r. : es liegt hier nicht zuviel freizeit vor, hier geht es einmal mehr was ein fotograf sich erlauben darf, und auch nicht. fotografie ist kein rechtsfreier raum, internet auch nicht. vielen ist das nicht wirklich bewusst, man kann darauf hinweisen.
Markus Benk 08/05/2004 15:38
@ David: Ich bevorzuge den Begriff Fotojournalist. :-)