jetzt erst sehe ich, dass der roman ein österreicher ist. ER müsste also wissen, dass es so gut wie keinen bauernhof auf dem lande gibt - auch im burgenlande nicht *grins* - in dem nicht auch schwalben nisten und manche sind sogar so dreist, ihre nester INNERHALB der häuser zu bauen in denen halt gelebt, geliebt, gekocht, geraucht, gestritten, musik gehört usw. wird.
@Roman
Vergiss nicht, in Österreich gilt dieses zitierte Gesetz nicht. Das is BUNDESGESETZ in Deutschland. Du müsstest das ja eigentlich wissen, du BIST ja ÖSTERREICHER. Die europäischen Vögel sind deshalb dort drinnen, weil sich hin und wieder mal eine Gattung nach Deutschland "verirrt", die eigentlich nicht dort beheimatet ist. Bei uns gelten auch wieder andere Umwelt - und Naturschutzgesetzte. Bei uns gelten auch ander Tiere als besonders oder streng gefährdet. Die Amsel zählt nicht dazu und schon gar nicht die Blaumeise, welche ich fotografiert habe. Informiere dich einfach besser.
§10 Besondere Schutzmassnahmen
(Abs. 5) Für streng geschützte Vögel sind folgende Maßnahmen verboten:
1. alle Formen des Fangens oder der Tötung, ungeachtet der angewandten Methode,
2. Jede absichtliche Störung, insbesondere während der Brut- und Aufzuchtszeit, sofern sich diese Störung auf die Erhaltung eines lebensfähigen Bestandes erheblich auswirkt,
3. jede absichtliche Zerstörung oder Beschädigung von Nestern und Eiern und die Entfernung von Nestern,
4. das Sammeln der Eier in der Natur und der Besitz dieser Eier auch in leerem Zustand,
5. das Halten von Vögeln, die nicht bejagt oder gefangen werden dürfen,
6. der Verkauf von lebenden oder toten Vögeln und von deren ohne weiteres erkennbaren Teilen oder aus diesen Tieren gewonnenen Erzeugnissen sowie deren Beförderung und Halten für den Verkauf und das Anbieten zum Verkauf.
§13 Allgemeiner Tier und Pflanzenschutz
(1) Nicht geschützte freilebende Tiere in all ihren Entwicklungsformen dürfen nicht mutwillig (§ 10 Abs. 5) beunruhigt, verfolgt, verletzt oder getötet werden, soferne dies nicht schon auf Grund tierschutzrechtlicher Vorschriften verboten ist.
Wenn man die Paragraphen dementsprechend auslegt, dürfte ich mein Haus nicht mehr betreten, denn bereits mit dem öffnen des Gartentores "störe" (Deutschland) oder "beunruhige" (Österreich) ich die Piepmätze die dort nisten. Sollte ich mein Gartentor samt Auto übersprungen haben, steht das nächste Problem an...Ein weiterer Nistplatz unter meinem Vordach. Jedesmal wenn ich auf die Haustüre zugehe, "störe" ich also diese Vögel, sogar wesentlich mehr als die im Postkasten. Die unter dem Vordach schrecken beim Vorbeigehen jedesmal auf.
Beachtet man allerdings § 10 Abs. 5/ Z2 so darf ich plötzlich doch wieder mein Haus betreten, da sich die Störung nicht erheblich (was ist schon erheblich und unerheblich???) auf den Erhalt eines lebensfähigen Bestandes auswirkt.
Gott sei Dank, dass man Paragraphen ja meistens verschieden auslegen kann. Und es gibt ja dann noch die Ausnahmen von den Ausnahmen von den Ausnahmen die wiederum von einer Novelle ausser Kraft gesetzt werden :-)).
Streng genommen dürfte auch kein einziges Bild einer Libelle (jedenfalls aus Österreich) in der FC sein, da bei uns ALLE Libellen unter strengem Artenschutz stehen, und jedes Foto nur durch ein "Eindringen" und "Stören" ihrer Lebensräume möglich wird. Auch Eulen sind bei uns ALLE streng geschützt.
Außerdem gibt es auch von Bundesland zu Bundesland verschiedene Gesetze, je nach Artenvorkommen, Besiedelung und Umweltauflagen. Hinzu kommen noch Regelungen über temporär auftretende Vorkommen (veirrte Vögel oder andere Tiere).
Bevor man also mit Gesetzen um sich wirft, sollte man sich schon informieren wovon man spricht. Natürlich möchte ich mich auch entschuldigen, falls Du ein richtiger Ornithologe oder Umwelt - und Tierschutzanwalt bist, was ich aber wage zu bezweifeln, denn du hältst Vögel in Käfigen und fährst mit ihnen weite Strecken im Auto und verbringst Stunden und Tage mit ihnen auf lauten Ausstellung, auf denen sich ebenfalls viele andere artfremde Vögel befinden, die deinen Vogel vielleicht in Stress versetzten und ihn "stören" oder "beunruhigen"
Jedenfalls weiß ich eines: Meine Meisenmama baut gerade wieder an ihrem Nest und ich helfe ihr wie auch schon in den letzten Jahren dabei. Die Jungen werden schlüpfen ( zusammen haben wir schon 27 !!! Junge durchgebracht), ich werde gelegentlich den Fortschritt beobachten und auch mit meiner Kamera dokumentieren. Vielleich schaffe ich ja mal ein nicht verschwommenes Foto bei der Fütterung.
Oder würdest du sagen Roman, dass ich noch schnell das Nest aus meinem Postkasten entfernen sollte (ist ja nicht in der Natur, also darf ich es) und auch das unter dem Vordach zerstören, bevor die Eier drin sind. Dann muss meine Meisenmami halt irgendwo auf einem Baum dem Regen, dem Wind und den Katzen ausgesetzt brüten. Vielleicht schaffen es dann von durchschnittlich 9 Jungen ja 3-4 zu überleben. Falls die Mami die "Natur" selbst auch überlebt.
@ Stu
Du DARFST diese BILD auf keinen Fall LÖSCHEN
Ich glaube auch, das könnte Kult werden. Ich werds öfter mal verlinken.
Nun, ich verstehe es ganz einfach so, wie sie den Text auslegt.
Ist aber belanglos, Roman. Du schriebst weiter oben, dass das Fotografieren einer Amsel-Brutstätte strafwürdig ist, und die Kompetenz, dieses so auszulegen, spreche ich dir ab - falls du kein Jurist bist.
Danke Rolf, du hast den Nagel auf den Kopf getroffen.
Wenn man jeden Menschen, der aus Unwissenheit (vielleicht) gegen ein Gesetz verstösst oder die Grenzen eines Gesetzes ankratzt gleich verurteilen würde, dann hätten unsere Gerichte viel zu tun. Na ja, möglicherweise auch eine Methode, die Arbeitslosigkeit zu bekämpfen, wir studieren jetzt alle Jura, lassen uns als Richter bestellen und befassen uns mit solchen Fällen.
Was ich mit meiner Anmerkung von 9.17 Uhr gemeint hatte war, dass es sicher hilfreich für den einen oder anderen hier war, darauf hinzuweisen dass man sich Nestern von brütenden oder fütternden Vögeln nicht nähern soll. Einen Staatsakt daraus zu machen halte ich für übertrieben. Man kann vernünftig miteinander umgehen und einen anderen auf ein (aus der Sicht des Schreibers) Fehlverhalten aufmerksam machen. Gleich den Knüppel auspacken ist m.E. reichlich übertrieben.
@Roman
das mit dem Glashaus ist doch leicht zu begreifen - dieser Vogel ist in einem kleinen Käfig, Du nimmst in mit auf Zuchtschauen, das heisst verrauchte Hallen mit vielen Leuten, hoher Lärmpegel, Autofahrt dorthin usw.. Ich gehe mal davon aus, dass das keine Umstände sind, die Vögel mögen - war doch leicht, oder???
Ich verstehe es so wie Clairette N., aber ich bin kein Jurist - bist du einer? Ansonsten wäre das noch zu klären..
Es wäre weiterhin gut, wenn du dich mal ein wenig entspannen würdest, und sparsamer mit deinen Anschuldigungen gegen harmlose Fotografen, sowie die Verwendung von Ausrufezeichen in deinen Anmerkungen, umgehen würdest.
jetzt erinnere ich mich - der Roman hat vor einigen Monaten hier schon mal so eine Aktion gestartet und wollte auch alle möglichen Leute anzeigen. Ich dachte, den gäb's hier gar nicht mehr...
Aber scheinbar ist er immer noch unermüdlich auf der Suche nach Gesetzesverstößen in der fc
@roman: das war kein rückzieher, sondern ich hatte wirklich falsch zitiert um 19:22 uhr:
" ....3. den text bitte genau lesen, punkt 1.3
der sich auf geschützte vogelarten u n d europäische vogelarten ..........."
clairette hatte mich darauf aufmerksam gemacht dass es heißt: "........"wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten"
langsam wird es etwas lächerlich. Ihr tut ja geradeso, als wenn hier ein Kapitalverbrechen begangen worden wäre...
Das einzig Beruhigende für mich ist die Tatsache, dass die Probleme dieser Welt doch kleiner sein müssen als ich gedacht habe - wenn man dieses Theam hier so auswalzen kann...
Ich kann den ganzen Aufriss nicht verstehen.
Es ist eine Sache, Stu auf einen vermeintlichen Fehler aufmerksam zu machen (das kann man in freundlichem Ton genau so gut), falsch finde ich es jedoch, ihn gleich auf eine Stufe mit kriminellen Elementen zu stellen (das wird so zwar nicht gesagt, aber zwischen den Zeilen kann man es schon lesen).
Es ist natürlich genau so bescheuert, wenn sich nun die Pro und die Contravoter wegen dieser Sache gegenseitig mit Dreck bewerfen. Wir leben in einer Demokratie in der die freie Meinungsäusserung zu den Grundrechten gehört. Dass man dabei die Etikette beachten sollte zählt für mich zu den Selbstverständlichkeiten, was wohl nicht alle so sehen (wenn man die Diskussion mitverfolgt). Der Hinweis von Stefan Ott ging da imho in die richtige Richtung und hätte genügt. Stu hätte sich die Sache überlegt und für sich den richtigen Schluss gezogen (wie auch immer der aussieht, das ist SEIN Recht). Mit gegenseitigen Beschimpfungen erreicht man gar nichts. Denkt mal alle darüber nach und vertragt euch wieder.
VG Thomas
Traude B. 15/04/2005 15:00
jetzt erst sehe ich, dass der roman ein österreicher ist. ER müsste also wissen, dass es so gut wie keinen bauernhof auf dem lande gibt - auch im burgenlande nicht *grins* - in dem nicht auch schwalben nisten und manche sind sogar so dreist, ihre nester INNERHALB der häuser zu bauen in denen halt gelebt, geliebt, gekocht, geraucht, gestritten, musik gehört usw. wird.Michael Resch 15/04/2005 14:46
@RomanVergiss nicht, in Österreich gilt dieses zitierte Gesetz nicht. Das is BUNDESGESETZ in Deutschland. Du müsstest das ja eigentlich wissen, du BIST ja ÖSTERREICHER. Die europäischen Vögel sind deshalb dort drinnen, weil sich hin und wieder mal eine Gattung nach Deutschland "verirrt", die eigentlich nicht dort beheimatet ist. Bei uns gelten auch wieder andere Umwelt - und Naturschutzgesetzte. Bei uns gelten auch ander Tiere als besonders oder streng gefährdet. Die Amsel zählt nicht dazu und schon gar nicht die Blaumeise, welche ich fotografiert habe. Informiere dich einfach besser.
§10 Besondere Schutzmassnahmen
(Abs. 5) Für streng geschützte Vögel sind folgende Maßnahmen verboten:
1. alle Formen des Fangens oder der Tötung, ungeachtet der angewandten Methode,
2. Jede absichtliche Störung, insbesondere während der Brut- und Aufzuchtszeit, sofern sich diese Störung auf die Erhaltung eines lebensfähigen Bestandes erheblich auswirkt,
3. jede absichtliche Zerstörung oder Beschädigung von Nestern und Eiern und die Entfernung von Nestern,
4. das Sammeln der Eier in der Natur und der Besitz dieser Eier auch in leerem Zustand,
5. das Halten von Vögeln, die nicht bejagt oder gefangen werden dürfen,
6. der Verkauf von lebenden oder toten Vögeln und von deren ohne weiteres erkennbaren Teilen oder aus diesen Tieren gewonnenen Erzeugnissen sowie deren Beförderung und Halten für den Verkauf und das Anbieten zum Verkauf.
§13 Allgemeiner Tier und Pflanzenschutz
(1) Nicht geschützte freilebende Tiere in all ihren Entwicklungsformen dürfen nicht mutwillig (§ 10 Abs. 5) beunruhigt, verfolgt, verletzt oder getötet werden, soferne dies nicht schon auf Grund tierschutzrechtlicher Vorschriften verboten ist.
Wenn man die Paragraphen dementsprechend auslegt, dürfte ich mein Haus nicht mehr betreten, denn bereits mit dem öffnen des Gartentores "störe" (Deutschland) oder "beunruhige" (Österreich) ich die Piepmätze die dort nisten. Sollte ich mein Gartentor samt Auto übersprungen haben, steht das nächste Problem an...Ein weiterer Nistplatz unter meinem Vordach. Jedesmal wenn ich auf die Haustüre zugehe, "störe" ich also diese Vögel, sogar wesentlich mehr als die im Postkasten. Die unter dem Vordach schrecken beim Vorbeigehen jedesmal auf.
Beachtet man allerdings § 10 Abs. 5/ Z2 so darf ich plötzlich doch wieder mein Haus betreten, da sich die Störung nicht erheblich (was ist schon erheblich und unerheblich???) auf den Erhalt eines lebensfähigen Bestandes auswirkt.
Gott sei Dank, dass man Paragraphen ja meistens verschieden auslegen kann. Und es gibt ja dann noch die Ausnahmen von den Ausnahmen von den Ausnahmen die wiederum von einer Novelle ausser Kraft gesetzt werden :-)).
Streng genommen dürfte auch kein einziges Bild einer Libelle (jedenfalls aus Österreich) in der FC sein, da bei uns ALLE Libellen unter strengem Artenschutz stehen, und jedes Foto nur durch ein "Eindringen" und "Stören" ihrer Lebensräume möglich wird. Auch Eulen sind bei uns ALLE streng geschützt.
Außerdem gibt es auch von Bundesland zu Bundesland verschiedene Gesetze, je nach Artenvorkommen, Besiedelung und Umweltauflagen. Hinzu kommen noch Regelungen über temporär auftretende Vorkommen (veirrte Vögel oder andere Tiere).
Bevor man also mit Gesetzen um sich wirft, sollte man sich schon informieren wovon man spricht. Natürlich möchte ich mich auch entschuldigen, falls Du ein richtiger Ornithologe oder Umwelt - und Tierschutzanwalt bist, was ich aber wage zu bezweifeln, denn du hältst Vögel in Käfigen und fährst mit ihnen weite Strecken im Auto und verbringst Stunden und Tage mit ihnen auf lauten Ausstellung, auf denen sich ebenfalls viele andere artfremde Vögel befinden, die deinen Vogel vielleicht in Stress versetzten und ihn "stören" oder "beunruhigen"
Jedenfalls weiß ich eines: Meine Meisenmama baut gerade wieder an ihrem Nest und ich helfe ihr wie auch schon in den letzten Jahren dabei. Die Jungen werden schlüpfen ( zusammen haben wir schon 27 !!! Junge durchgebracht), ich werde gelegentlich den Fortschritt beobachten und auch mit meiner Kamera dokumentieren. Vielleich schaffe ich ja mal ein nicht verschwommenes Foto bei der Fütterung.
Oder würdest du sagen Roman, dass ich noch schnell das Nest aus meinem Postkasten entfernen sollte (ist ja nicht in der Natur, also darf ich es) und auch das unter dem Vordach zerstören, bevor die Eier drin sind. Dann muss meine Meisenmami halt irgendwo auf einem Baum dem Regen, dem Wind und den Katzen ausgesetzt brüten. Vielleicht schaffen es dann von durchschnittlich 9 Jungen ja 3-4 zu überleben. Falls die Mami die "Natur" selbst auch überlebt.
@ Stu
Du DARFST diese BILD auf keinen Fall LÖSCHEN
Ich glaube auch, das könnte Kult werden. Ich werds öfter mal verlinken.
LGMR
AndiH. 15/04/2005 14:09
@RomanNun, ich verstehe es ganz einfach so, wie sie den Text auslegt.
Ist aber belanglos, Roman. Du schriebst weiter oben, dass das Fotografieren einer Amsel-Brutstätte strafwürdig ist, und die Kompetenz, dieses so auszulegen, spreche ich dir ab - falls du kein Jurist bist.
Rolf J. 15/04/2005 14:00
@Stu Wolfgangsieh es mit Humor - vielleicht wird das hier noch ein richtiger Kultthread...
;-))
Wolfgang M. Heinz 15/04/2005 13:55
langsam wirds mir echt zu blöd.ich lass das foto hier drin, und werde mir die neuen anmerkungen durchlesen, aber werde nix mehr dazu schreiben.
Thomas E. Herrmann 15/04/2005 13:49
Danke Rolf, du hast den Nagel auf den Kopf getroffen.Wenn man jeden Menschen, der aus Unwissenheit (vielleicht) gegen ein Gesetz verstösst oder die Grenzen eines Gesetzes ankratzt gleich verurteilen würde, dann hätten unsere Gerichte viel zu tun. Na ja, möglicherweise auch eine Methode, die Arbeitslosigkeit zu bekämpfen, wir studieren jetzt alle Jura, lassen uns als Richter bestellen und befassen uns mit solchen Fällen.
Was ich mit meiner Anmerkung von 9.17 Uhr gemeint hatte war, dass es sicher hilfreich für den einen oder anderen hier war, darauf hinzuweisen dass man sich Nestern von brütenden oder fütternden Vögeln nicht nähern soll. Einen Staatsakt daraus zu machen halte ich für übertrieben. Man kann vernünftig miteinander umgehen und einen anderen auf ein (aus der Sicht des Schreibers) Fehlverhalten aufmerksam machen. Gleich den Knüppel auspacken ist m.E. reichlich übertrieben.
Rolf J. 15/04/2005 13:39
@Romandas mit dem Glashaus ist doch leicht zu begreifen - dieser Vogel ist in einem kleinen Käfig, Du nimmst in mit auf Zuchtschauen, das heisst verrauchte Hallen mit vielen Leuten, hoher Lärmpegel, Autofahrt dorthin usw.. Ich gehe mal davon aus, dass das keine Umstände sind, die Vögel mögen - war doch leicht, oder???
AndiH. 15/04/2005 13:13
@RomanIch verstehe es so wie Clairette N., aber ich bin kein Jurist - bist du einer? Ansonsten wäre das noch zu klären..
Es wäre weiterhin gut, wenn du dich mal ein wenig entspannen würdest, und sparsamer mit deinen Anschuldigungen gegen harmlose Fotografen, sowie die Verwendung von Ausrufezeichen in deinen Anmerkungen, umgehen würdest.
Gruß
Andreas
Thomas E. Herrmann 15/04/2005 12:25
Wer im Glaushaus sitzt sollte nicht mit Steinen werfen.Soviel zum Thema Tierhaltung.
Edit: es soll natürlich Glashaus heissen, danke Roman für die Nachhilfestunde in Deutsch :-)))))))
Traude B. 15/04/2005 12:24
traurig, dass die fanatische tierliebe bei manchen so weit geht, dass sie zu menschenhassern werden :-(Rolf J. 15/04/2005 12:13
jetzt erinnere ich mich - der Roman hat vor einigen Monaten hier schon mal so eine Aktion gestartet und wollte auch alle möglichen Leute anzeigen. Ich dachte, den gäb's hier gar nicht mehr...Aber scheinbar ist er immer noch unermüdlich auf der Suche nach Gesetzesverstößen in der fc
;-)))
Erich E. 15/04/2005 11:25
@roman: das war kein rückzieher, sondern ich hatte wirklich falsch zitiert um 19:22 uhr:" ....3. den text bitte genau lesen, punkt 1.3
der sich auf geschützte vogelarten u n d europäische vogelarten ..........."
clairette hatte mich darauf aufmerksam gemacht dass es heißt: "........"wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten"
gruß
erich
Traude B. 15/04/2005 11:12
jetzt wirds wirklich lächerlich *lol* gesetz hin oder her... dass er auf seinen balkon geht kann ihm kein mensch der welt verbieten!ps: würde die fc wirklich jede gesetzesübertretung ahnden und die betreffenden mitglieder ausschliessen wäre sie bald leer *lol*
Rolf J. 15/04/2005 11:06
langsam wird es etwas lächerlich. Ihr tut ja geradeso, als wenn hier ein Kapitalverbrechen begangen worden wäre...Das einzig Beruhigende für mich ist die Tatsache, dass die Probleme dieser Welt doch kleiner sein müssen als ich gedacht habe - wenn man dieses Theam hier so auswalzen kann...
Schönen Gruß. Rolf
Thomas E. Herrmann 15/04/2005 9:17
Ich kann den ganzen Aufriss nicht verstehen.Es ist eine Sache, Stu auf einen vermeintlichen Fehler aufmerksam zu machen (das kann man in freundlichem Ton genau so gut), falsch finde ich es jedoch, ihn gleich auf eine Stufe mit kriminellen Elementen zu stellen (das wird so zwar nicht gesagt, aber zwischen den Zeilen kann man es schon lesen).
Es ist natürlich genau so bescheuert, wenn sich nun die Pro und die Contravoter wegen dieser Sache gegenseitig mit Dreck bewerfen. Wir leben in einer Demokratie in der die freie Meinungsäusserung zu den Grundrechten gehört. Dass man dabei die Etikette beachten sollte zählt für mich zu den Selbstverständlichkeiten, was wohl nicht alle so sehen (wenn man die Diskussion mitverfolgt). Der Hinweis von Stefan Ott ging da imho in die richtige Richtung und hätte genügt. Stu hätte sich die Sache überlegt und für sich den richtigen Schluss gezogen (wie auch immer der aussieht, das ist SEIN Recht). Mit gegenseitigen Beschimpfungen erreicht man gar nichts. Denkt mal alle darüber nach und vertragt euch wieder.
VG Thomas