Im Osten schon. Im Westen gibt es andere Versuche, die Standardfigur auf der Fußgängerampel zu ersetzen. Bisweilen so dilettantisch, dass Farbenblinde nicht mehr erkennen, ob sie stehenbleiben müssen oder gehen dürfen.
LG Dieter
Mainz hat Mainzelmännchen auf den Ampeln, Augsburg den "Kasperl", und Bremer SPD-Frauen fühlten sich von Männern umzingelt: https://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/extra_3/rueckschau/extra4377.html
Dabei sind die Sinnbilder in den "Richtlinien für Lichtsignalanlagen" (RiLSA) als § 39 (7) StVO geregelt. Abweichende Formen sind also rechtlich unzulässig. Es sei denn, sie gelten als historisches Kulturgut wie das DDR-Ampelmännchen, oder sie müssen eindeutig Stehen und Gehen symbolisieren. Bei den Mainzelmännchen ist das zumindest grenzwertig. https://www.mainz.de/tourismus/sehenswertes/Mainzelmaennchen-Ampel.php
In Wernigerode wollte man bei Grün Hexen auf dem Besen reiten lassen, das wurde aber verboten, weil Fliegen nicht Gehen ist.
Herr, lass Hirn regnen ...
smokeonthewater 21/04/2023 14:10
Im Osten schon. Im Westen gibt es andere Versuche, die Standardfigur auf der Fußgängerampel zu ersetzen. Bisweilen so dilettantisch, dass Farbenblinde nicht mehr erkennen, ob sie stehenbleiben müssen oder gehen dürfen.LG Dieter