Amtliche Bescheinigung , ca. 150 Jahre alt
Textübertragung der ursprünglichen Mitteilung rechts auf dem Blatt:
Von die Verfügung vom 15.ten dieses
Monats hat das Dorfgericht an Ort
und Stelle die angegebenen Mängel
auf der Dorfstraße nachgesehen und
die Steine sind so gelagert das sie
den freien Verkehr nicht hindern
Solches wird hiermit pflichtmäßig bescheinigt.
Bergholz den 23. Juni 1859
Wolf Schulz
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