Der Frauenfelder Gambrinus
Detail eines Gebäudes der Bürgergemeinde beim Holdertor.
Bis 1870 oblag die Ortsverwaltung der Bürgergemeinde. Bis dahin besassen nur Bürger der Stadt das Stimm- und Wahlrecht in kommunalen Angelegenheiten. Mit der Kantonsverfassung von 1869 löste die Einwohnergemeinde die Bürgergemeinde ab. Letzterer verblieb noch bis 1946 die Erteilung des Bürgerrechts. Seither verwalten die Thurgauer Bürgergemeinden noch das 1869/70 ausgeschiedene Bürgergut, das in Frauenfeld aus dem Rathaus, den angrenzenden Liegenschaften «alte Sonne» und «Gambrinus» sowie rund 410 ha Wald, Kulturland und Reben besteht.
Vitória Castelo Santos 24/01/2014 22:56
Wunderschöne Farben!Sehr schön von Dir fotografiert. .Gefällt mir sehr gut
LG Vitoria
Wolfgang Weninger 24/01/2014 21:09
Wenn bei uns irgendwo Gambrinus draufgeht, dann ist es sicher ein GasthofServus, Wolfgang