DIE DEUTSCHE BÜROKRATIE (Serie, Bild 2 von 3) - 14.4.2012
Hier nun die für Freilandlabors vorgeschriebene Schutzkleidung.
Sie entspricht nicht den üblichen Vorschriften. ich fasse mich möglichst kurz, um niemand zu langweilen:
Das Gesetz über die in Freilandlabors vorgeschriebene Schutzkleidung (GesFrelLabSchutzHosHemdStiefSock) schreibt - wegen der immer noch nicht zweifelsfrei geklärten Übertragungswege der Froschmalaria - geschlossene Kleidung vor. Nacktbaden in diesen Einrichtungen ist, wie man sich sicher vorstellen kann, aus genau diesem Grunde verboten, nachdem der Paragraph des "Groben Unfugs" aus dem Strafgesetzbuch gestrichen wurde - keiner weiß, warum. Denn heutzutage wird mehr Unsinn verzapft als jemals zuvor, aber das scheint die Legislative wenig zu kümmern. Naja, es macht eben Spaß, auch hier Gesetzeslücken zu finden (ähnlich wie die Lücken der Steuergesetzgebung bei Anlagen im Ausland, die fast den ersten Deutsch-Schweizer Krieg, den ersten der schönen Schweiz seit hunderten von Jahren, vom Zaun gebrochen hätte).
Das nächste und letzte Bild der Serie zeigt einen krassen Fall von Schutzkleidungsmißbrauch, der auf keinen Fall an die Öffentlichkeit gelangen sollte!
Bitte auch hier um äußerste Diskretion gegenüber Nicht-fc-Mitgliedern!
Rolf Virnich 15/04/2012 11:06
Vielleicht wäre ein ABC Schutzanzug angebrachter....hihi.LG RolfRenate Gabriel- Lauritzen 14/04/2012 20:26
?????????????vitagraf 14/04/2012 19:13
Sicherheit hat immer Vorrang.-Jörn Hoffmann- 14/04/2012 19:09
. . . das fetzt !