Halteverbot
Halten ist nach VwV-StVO zu § 12 Abs. 1 „eine gewollte Fahrtunterbrechung, die nicht durch die Verkehrslage oder eine Anordnung veranlasst ist."
Halteverbot
Halten ist nach VwV-StVO zu § 12 Abs. 1 „eine gewollte Fahrtunterbrechung, die nicht durch die Verkehrslage oder eine Anordnung veranlasst ist."
der ONKEL 1 06/03/2021 9:03
GUT !!! l.g. wernerBodo.K 16/06/2019 21:33
TOPFrederick Mann 25/05/2019 12:31
excellent- Andre - 25/05/2019 10:17
Er hat das Schild wohl übersehen ;-)rootc 25/05/2019 9:51
"Ich darf das - Ich habe eine Sondergenehmigung."Norbert Borowy 24/05/2019 16:57
Bravo