Hamburger Treppenhäuser ....
Als Treppenhaus (Österreich: Stiegenhaus; Bauordnungsrecht: Treppenraum) bezeichnet man einen Gebäudeteil oder den Raum in einem Gebäude, in dem sich eine Treppe befindet, die mehrere Geschosse vertikal miteinander verbindet.
Das Treppenhaus dient der vertikalen Erschließung aller angeschlossenen Ebenen eines mehrgeschossigen Gebäudes und ist dessen funktionaler Bestandteil. Im oder am Treppenhaus sind oft auch die Zugänge zu den Aufzugsanlagen untergebracht.
Quelle : Wikipedia https://de.wikipedia.org
Siupic 29/12/2019 15:20
schön gestaltetVG Uwe
Manfred Mairinger 29/12/2019 11:20
Tolle BildgestaltungVG Manfred