Pfingsten am Schloss -3-
Das Schloss Dyck ist eines der bedeutendsten Wasserschlösser des Rheinlandes. Die Anlage besteht aus einer Hochburg und zwei Vorburgen, die von einem Wassergraben umgeben sind. Das Schloss verfügt über ein dreifaches Grabensystem. Über dieses und eine äußere sowie eine innere Vorburg gelangt man zum Herrenhaus aus den Jahren 1636 bis 1663. Das vierflügelige, von Ecktürmen begrenzte Schloss umgibt einen fast quadratischen Innenhof. Das Schloss war mit altem, erlesenem Mobiliar ausgestattet und verfügte über eine ansehnliche Jagdwaffensammlung (versteigert). Die Gebäude gehen im Wesentlichen auf den Stand nach den Zerstörungen im Dreißigjährigen Krieg zurück.
Die Parkanlage wurde ab 1794 unter Fürst Joseph zu Salm-Reifferscheidt-Dyck (1773–1861) im Stile eines englischen Landschaftsgartens gestaltet (Gartenarchitekten: vornehmlich Thomas Blaikie, aber auch Maximilian Friedrich Weyhe und Peter Joseph Lenné); der Barockgarten aus dem 18. Jahrhundert wurde damit aufgegeben. Der Fürst selbst war Privatgelehrter und Verfasser botanischer Werke, insbesondere des „Hortus Dyckensis“, einer Dokumentation aller im Park und in den Gärten der Anlage gezogenen Pflanzen. Auch die Schlossbibliothek Dyck, die vor allem Werke der Botanik enthält, wurde von ihm gegründet. Seit 1999 wird das Schloss von einer Stiftung verwaltet.
https://de.wikipedia.org/wiki/Schloss_Dyck
Eifeljäger 17/06/2020 15:27
Gut gewählte Perspektive um die alte Barockbrücke und das Schloss im Bild zu platzieren.LG.Franz
Rubie 03/06/2020 0:25
Fabelhaft .LGrubiesmokeonthewater 03/06/2020 0:03
Wunderschöne Anlage mit überschaubarer Besucherzahl.LG Dieter
Fotobock 01/06/2020 20:09
Ein einladender Eingang. lg Barbarahomwico 01/06/2020 19:12
Das ist ein riesiges Anwesen.LG homwico
oilhillpitter 01/06/2020 15:19
Ist schon eine Ewigkeit her, aber schon damals fand ich den Eintritt zu hoch. LG PeterWolfgang1694 01/06/2020 14:44
Toller Blick auf das Schloss mit der Brücke zusammen.LG Wolfgang
Adrianus Aarts 01/06/2020 13:09
Herrlich und erstklassig ins bild gebracht anneLG AD