Vaterschaftsklage?
Berlin. 29.08.2015. Alt-Moabit
Wen bekommst Du heraus, mit wem Du verwandt bist? Vor allem zu Zeiten von hermetischem Datenschutz nach innen bei offenen Datentransfers zur NSA?
An einem Stand einer dem Datenfluß dienenden Bundesbehörde des Bundesinnenministeriums http://www.bmi.bund.de/ machte das Thema zugspitzt deutlich, in dem es dieses aufgeblasene Balg ins Foyer stellte.
Ob das Kind später nach Adoption die Namen seiner Eltern erfahren wird, um auf Unterhalt klagen zu können?
AnJa Fi 02/09/2015 22:45
huch! °!°Rudolf Himmelrath 01/09/2015 11:15
Der Steuerzahler wird wohl (wieder einmal) einspringen müssen, da das Jugendamt vergeblich forschen wird...Man sollte hier allerdings rigoros vorgehen, zumal sich in den ersten drei Jahren die Mutter dann auch "beruhigt" auf die "faule Haut" legen darf... :-))
Gruß
Rudolf
Lotta-Yvette 01/09/2015 8:37
Oh Mann, ich brech zusammen... hast Du wieder gutes Material heute :-)))LG Yvette
smokeonthewater 31/08/2015 22:50
Das Volk merkt nicht, wenn Kinder gegen bunte Luftballons ausgetauscht und andere böse Sachen am Parlament vorbei eingeführt werden.VG Dieter