Vergelegen,eines der ältesten Weingüter am Kap.
Meine Tochter Michaela mit Mann waren im Dezember in Südafrika und haben wunderschöne Eindrücke in fotografischer Form mitgebracht. Ich habe von ihr die Erlaubnis einige Fotos in der fc zu zeigen
Das südafrikanische Weingut Vergelegen (afrikaans/niederländisch; deutsch „Abgelegen“) liegt etwa vier Kilometer nordöstlich von Somerset West und etwa 50 km östlich von Kapstadt.
Das Weingut wurde von Willem Adriaan van der Stel gegründet, der im Jahr 1699 seinen Vater als Gouverneur ablöste. Besucht wurde es Mitte der 1990er Jahre von der britischen Königin Elisabeth II.
Das Herrenhaus des Weinguts wurde 1701 eingeweiht und gehört zu den ältesten Herrenhäusern am Fuße der Hottentots Holland Berge und am Flüsschen Lourens. Das Gutshaus ist typisch für den kapholländischen Baustil: das Dach ist strohgedeckt, die Räume sind großzügig mit Teak- und Gelbholz versehen.
Auf dem Weingut befinden sich weit über 300 Jahre alte Kampferbäume, die zum Nationalmonument erklärt wurden. Außerdem gehören das Restaurant Lady Phillips Tea Garden sowie Rosen- und Kräutergarten zum Weingut.
( Wikipedia )
In dieser schönen Gegend lebt unsere Fotokollegin Sonja Grünbauer
Glückwunsch dazu !
Helga Broel 09/10/2015 18:55
Idyllisch!LG Helga
Lothar W. 27/01/2015 8:28
Sehr idyllisch gelegen in einer herrlichen "Parklandschaft"!!!Die Baustil ist in seiner Größe sehr schön der Landschaft angepasst und wirkt nicht aufdringlich. Dort ist es sicherlich sehr friedvoll zu wohnen.
LG - Lothar
FlugWerk 25/01/2015 21:45
Farblich sehr gelungen. LG TinaVitória Castelo Santos 25/01/2015 20:48
Tolle Dokumentation - klasse Aufnahme !LG Vitoria
scanpics 25/01/2015 15:40
sehr sehr schön!Danke für die interessante Info dazu.
LG, Christian
LH Foto 25/01/2015 13:01
Ein schönes Foto, würde ich auch einziehen.LG Lutz
Bettina Bürgel-Stein 25/01/2015 12:49
ein traumhaft schönes anwesen, vor allem der garten!LG Bettina
wkbilder 25/01/2015 12:19
herrliches Kaphaus, lg peterLinnemedia Fotos 25/01/2015 10:06
Schöne Gebäude ! AnsichtG v Dieter