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Ein tolles Foto - auch von der Aussage her: Altes und Junges. Nur schade, dass das Haus hinten etwas "überstrahlt" wirkt. Aber trotzdem klasse.
LG
Michael
Danke für das Lob! Ich freue mich darüber wirklich sehr!!!
Es ist mein Neffe, also ist die in Sack und Tüten.
Wäre er es nicht, ist es dennoch nicht kritisch, da der kleine Kerl zwar erkennbar als kleiner Junge, aber dennoch nicht identifizierbar ist.
§ 22 KunstUrhG bestimmt:
Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden.
(Mit Bildnis ist hierbei nicht nur eine Fotografie oder Filmaufnahme, sondern jede erkennbare Wiedergabe einer Person gemeint, also auch Zeichnungen, Karikaturen, Fotomontagen, sogar der Auftritt eines Doppelgängers kann dazu zählen. Allerdings fallen künstlerische Abbildungen, die veröffentlicht werden, nicht nur unter das Kunsturhebergesetz, sondern auch unter Art. 5 Abs. 3 Grundgesetz, welcher die Kunstfreiheit gewährleistet. Die Einwilligung zur Veröffentlichung ist aber nur dann erforderlich, wenn der Abgebildete individuell erkennbar ist. Die Erkennbarkeit kann sich auch aus begleitenden Umständen ergeben.
Das kann ich nachvollziehen. Oh-Beine, Michel-Löhneberger-Mütze und da steht er nun. Klasse Motiv. Ich hoffe, Du hast Dir von den Eltern eine Genehmigung geben lassen. Kinder stehen unter besonderen Schutz, daher kann so etwas sehr unangenehm werden. Auf jeden Fall ist das eine total tolle Aufnahme.
Gruß, Mirtas
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R. Krämer 09/05/2013 12:49
Eine wunderbare Szene, wirkt echt gut!Gruß Ralf
RapidMick 05/03/2013 14:30
Ein tolles Foto - auch von der Aussage her: Altes und Junges. Nur schade, dass das Haus hinten etwas "überstrahlt" wirkt. Aber trotzdem klasse.LG
Michael
mp-photoart.com 14/06/2012 16:48
schön!Der Lue 07/05/2012 18:11
Danke für das Lob! Ich freue mich darüber wirklich sehr!!!Es ist mein Neffe, also ist die in Sack und Tüten.
Wäre er es nicht, ist es dennoch nicht kritisch, da der kleine Kerl zwar erkennbar als kleiner Junge, aber dennoch nicht identifizierbar ist.
§ 22 KunstUrhG bestimmt:
Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden.
(Mit Bildnis ist hierbei nicht nur eine Fotografie oder Filmaufnahme, sondern jede erkennbare Wiedergabe einer Person gemeint, also auch Zeichnungen, Karikaturen, Fotomontagen, sogar der Auftritt eines Doppelgängers kann dazu zählen. Allerdings fallen künstlerische Abbildungen, die veröffentlicht werden, nicht nur unter das Kunsturhebergesetz, sondern auch unter Art. 5 Abs. 3 Grundgesetz, welcher die Kunstfreiheit gewährleistet. Die Einwilligung zur Veröffentlichung ist aber nur dann erforderlich, wenn der Abgebildete individuell erkennbar ist. Die Erkennbarkeit kann sich auch aus begleitenden Umständen ergeben.
Lue
mirtas 07/05/2012 17:52
Das kann ich nachvollziehen. Oh-Beine, Michel-Löhneberger-Mütze und da steht er nun. Klasse Motiv. Ich hoffe, Du hast Dir von den Eltern eine Genehmigung geben lassen. Kinder stehen unter besonderen Schutz, daher kann so etwas sehr unangenehm werden. Auf jeden Fall ist das eine total tolle Aufnahme.Gruß, Mirtas
Benjamin Zocholl 28/06/2006 17:57
sehr geile aufnahme! ohne das kind dazu ist das bild nur halb so gut. es gibt dem bild das gewisse etwas...