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§ 184 .... nicht anwendbar ...

§ 184 .... nicht anwendbar ...

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Laufmann-ml194


Premium (World), aus Unentschiedenheit

§ 184 .... nicht anwendbar ...

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Weil wir hier auf dem Abfallbehälter eine Ph...-Darstellung sehen, könnte man auf den Gedanken kommen, auf diese Bildpublikation den § 184 StGB anzuwenden.
Doch dieser ist nach herrschender Meinung hier nicht anwendbar.
;-)
http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__184.html
Ich kenn kein Gerichtsurteil darüber, dass die Publikation von Streets u.a. Aufnahmen, die solche Graffitis und Schmiereien enthalten, in irgendeiner Form geahndet wurde.

Wie auch immer, dessen ungeachtet überquert am 14.11.2015 eine 185er mit ihrem Güterzug um 09:07 Uhr die Donaubrücke bei Mariaort, um kurz darauf Regensburg auf der anderen Donauseite zu erreichen.


Donauansichten mit der Donaubrücke und Anderem in diesem Gai:

D.S.B.
D.S.B.
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Das Ganze
Das Ganze
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Zeit für ein gutes Werk
Zeit für ein gutes Werk
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Auch hier .......
Auch hier .......
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Zug - Schiff - Donau - Panorama IV
Zug - Schiff - Donau - Panorama IV
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Zug - Schiff - Donau II
Zug - Schiff - Donau II
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Zug - Schiff - Donau
Zug - Schiff - Donau
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Und andere Begegnungen vor der Kulisse der Donaubrücke:
0. auf Vorrat
0. auf Vorrat
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0.
0.
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