195 Bullaugen erhellen die Kunst unter Tage ...
... mit Weitwinkel am 6. März 2012 abgelichtet.
Besucher des Frankfurter Städel-Museums können nicht nur eine der bedeutendsten Sammlungen Deutschlands sehen. Mit der Eröffnung einer neuen Ausstellungshalle bietet es eine Attraktion mehr: Diese liegt vollständig unter der Erde. Tageslicht gibt es trotzdem.
DIE ERWEITERUNG DES STÄDEL MUSEUMS
Seit seiner Gründung im Jahr 1815 hat das Städel Museum seinen Sammlungsbestand durch eine aktive Erwerbungspolitik stetig erweitert. Damit gingen zahlreiche Erweiterungen und Modernisierungen des Hauses einher. In diese Geschichte fügt sich der vom Frankfurter Architekturbüro schneider+schumacher geplante spektakuläre Erweiterungsbau, der im Februar 2008 als Sieger aus einem geladenen Wettbewerb hervorging. Eine beeindruckende, unter dem Städel-Garten gelegene Halle schafft 3.000 Quadratmeter zusätzliche Ausstellungsfläche für die Präsentation der Gegenwartskunst. 195 Oberlichter versorgen die Ausstellungshalle mit natürlichem Licht und breiten sich als einprägsames Muster über die Gartenfläche aus. Parallel zur Errichtung des Neubaus wurden umfangreiche Sanierungsarbeiten am Altbau vorgenommen.
Das Städel Museum wird sich in drei Etappen neu präsentieren. Mit der Wiedereröffnung der Sammlungsbereiche "Kunst der Moderne" (November 2011) und "Alte Meister" (Dezember 2011) werden im sanierten Altbau am Mainufer die Meisterwerke von Holbein, Cranach, Dürer, Botticelli, Rembrandt und Vermeer bis hin zu Matisse, Monet, Picasso, Kirchner und Beckmann in einer neuen Zusammenstellung zu sehen sein. Die Eröffnung des Erweiterungsbaus, in dem künftig Gegenwartskunst präsentiert wird, fand im Februar 2012 statt. Dann wird eine der ältesten und bedeutendsten Museumsstiftungen Deutschlands ihre Ausstellungsfläche nahezu verdoppelt haben und in neuem Glanz erstrahlen.
Mehr Informationen zur Erweiterung: www.das-neue-staedel.de
sibon 09/03/2012 22:39
Klasse Bildaufbau und Licht!!VG Sigi
Gisa K. 06/03/2012 18:10
Gut gesehen, ich habe es schon im Fernsehen bewun dern dürfenLG Gisa