75 Jahre deutsches Grundgesetz, 4. Foto
Heute zu Artikel 12: Berufsfreiheit und Verbot von Zwangsarbeit
(1) Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden.
(2) Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, außer im Rahmen einer herkömmlichen allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht.
(3) Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig.
Weitere Infos zu meinem Foto-Projekt: „unsere Verfassung“: www.derbecke.de
MTfoto 11/06/2024 7:37
visuell sehr gelungen! - mit Gruss - MT