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Jean Albert Richard


Premium (World), Runkel

Alter Güterwagen

Definition des Reichsgerichtes aus dem Jahre 1876:

"Eine Eisenbahn ist ein Unternehmen, gerichtet auf wiederholte Fortbewegung von Personen oder Sachen über nicht ganz unbedeutende Raumstrecken auf metallener Grundlage, welche durch ihre Konsistenz, Konstruktion und Glätte den Transport großer Gewichtsmassen beziehungsweise die Erzielung einer verhältnismäßig bedeutenden Schnelligkeit der Transportbewegung zu ermöglichen ist, und durch diese Eigenart in Verbindung mit den außerdem zur Erzeugung der Transportbewegung benutzten Naturkräften - Dampf, Elektrizität, tierischer oder menschlicher Muskeltätigkeit , bei geneigter Ebene der Bahn auch schon durch die eigene Schwere der Transportgefäße und deren Ladung usf. - bei dem Betriebe des Unternehmens auf derselben eine verhältnismäßig gewaltige, je nach Umständen nur bezweckterweise nützliche oder auch Menschenleben vernichtende und menschliche Gesundheit verletzende Wirkung zu erzeugen fähig ist."

Comentarios 4

  • Maren Lange (ML) 21/05/2008 19:04

    klasse definition - schönes beispiel für "warum sollte man es einfach machen, wenn es doch auch kompliziert geht!!"
    lg maren
  • Jean Albert Richard 21/05/2008 11:31

    @Wolfgang,

    es war vor 1960. Ich weiß nicht, ob es damals schon sowas gab. Diese Wagen hat man als Kit gekauft, und
    selbst bemalt.
    LG

    Jean
  • Wolfgang Heise 21/05/2008 8:21

    Warum hast Du für die Beschriftung keine Reibebuchstaben verwendet und dann mit Mattlack aus der Pistole versiegelt?
    VG - Wolfgang
  • Klaus Kieslich 20/05/2008 15:54

    Was für ein Juristendeutsch....das macht die Definition viel komplizierter als es eigentlich sein müßte :-)
    Gruß Klaus