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[ Bösfeld mal von der anderen Seite @ Mannheim ]²

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Michau K.


Free Account, der Musikhauptstadt Mannheim

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mein aller erster HDR Versuch...

Comentarios 1

  • Hrundi V. Bakshi 15/01/2007 15:19

    kurz zu deiner juristischen frage. diese war falsch gestellt: es ist nicht zu fragen, ob die tanzsportleiterin dir aufnahmen verbieten kann, sondern zunächst einmal, ob sie zur einwilligung in aufnahmen berechtigt wäre. grundsätzlich müssen "rechtetechnisch" die abgebildeten tänzer dem photographieren UND der veröffentlichung zustimmen. die form der veröffentlichung muss im moment der zustimmung bekannt sein. merke: die einwilligung für bilder in der vereinszeitung ist keine automatische einwiligung für eine veröffentlichung in der fc. etc. problematisch ist es, wenn in der tanzsportgruppe minderjährige mitmachen. für diese ist der wille der erziehungsberechtigten massgebend. die tanzsportleiterin kann also zunächst nur entscheiden, ob deine aufnahmen während der proben stören - oder eben auch nicht. ihre einwilligung betrifft - so es nicht um ihr abbild geht - nur den technischen ablauf. nehmen wir an, du hast die einwilligung aller tänzer eingeholt. du sagst, du hättest bisher photos machen dürfen. dabei habt ihr eine art vertrag gemacht. das problem ist jedoch, ihr habt euch beide über die bedingungen des anderen geirrt. du glaubtest, du könntest jetzt bilder machen, an deren veröffentlichung im vereinsblatt du nur zustimmst, wenn auf jedem bild dein name und deine e-mail-adresse zu sehen ist. die leiterin dachte, sie bekäme die besten aufnahmen für das vereinsblatt in der form, in der dort immer bilder veröffentlicht werden - vermutlich ohne eine vergleichbare angabe von namen und web-adresse. ihr hattet keine übereinstimmung. der bisherige vertrag war nichtig. die dir jetzt bekannten bedingungen willst du nicht erfüllen. also kann sie dir - zumal als vorsitzende - anwesenheit und tätigkeit während der proben verbieten, in der form, als du sie zum photographieren nutzt. MERKE: wenn du mal photos verkaufen solltest, dann erklärst du per unterschrift, diese wären frei von rechten dritter. wenn dann plötzlich eine mutter sagt, sie hätte der veröffentlichung niemals zugestimmt - und du hast da nichts schriftliches in der hand - dann will erstens keiner mehr geschäfte mit dir machen und zweitens kommen klagen der käufer UND der mutter ins haus.

    und jetzt kannst du meine ausführungen wieder löschen. gruss,