Nix NEX


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Das deutsche Reinheitsgebot...

... ist die älteste lebensmittelrechtliche Vorschrift der Welt, die heute noch Gültigkeit hat. Erlassen wurde es von dem bayrischen Herzog Wilhelm IV. im Jahre 1516. Es besagt, dass Bier ausschließlich aus Gerste, Hopfen und Wasser gebraut werden darf.

Es begab sich in einer Kneipe, unweit von einem Rockerclub. Die Kneipe hatte eine dieser typischen schönen Schwenktüren, niemand ahnte irgendwas, als plötzlich die Schwingtüren mit Wucht nach innen flogen und der Oberrocker persönlich auf seiner Harley vor die Theke donnerte und kurz vor den Barhockern zum stehen kam.

Der Wirt, recht verwirrt: „Sag mal, wer gibt Dir eigentlich das Recht, hier so reinzuheizen!“

Darauf der Rocker: „Das deutsche REINHEIZGEBOT!“

Auf alkoholfreier Tour.

Burgherrin mit Gesinde...
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Comentarios 3

  • Klaus Degen 02/04/2014 20:51

    ...ist schon was beständiges, so wie das Tafelgetränk von Friedrich August III. von Sachsen.......;-)

    lg Klaus
  • Frank-Dieter Peyer 30/03/2014 12:49

    Auch die Actien Brauerei von A. Wernicke in Neustadt war mal was ganz großes. Die meisten kennen sie als Diamand Brauerei.
  • Lotta-Yvette 30/03/2014 11:23

    So geht leider alles den Bach runter

    Ich mag schwarzes Bier, bitte :-))
    LG Yvette