Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling
Der Dunkle Wiesenknopf-Ameisenbläuling (Maculinea nausithous) trägt auf der dunkelbraunen Flügelunterseite eine charakteristische Reihe schwarzer, weiß umrandeter Augenflecken. Am Außenrand der Flügel sind im Vergleich zu anderen Bläulingsarten keine Flecken zu erkennen.
Der charakteristische Lebensraum des Dunklen Wiesenknopf-Ameisenbläulings sind extensiv genutzte, wechselfeuchte Wiesen in Fluss- und Bachtälern. Zu feuchte oder regelmäßig überflutete Standorte werden offenbar gemieden. In höheren Lagen werden auch Weg- und Straßenböschungen sowie Säume besiedelt. Voraussetzung für das Vorkommen des Bläulings ist der Große Wiesenknopf als Futter- und Eiablagepflanze sowie Kolonien von Knotenameisen (v.a. Myrmica rubra) für die Aufzucht der Raupen.
Die Flugzeit erstreckt sich auf einen kurzen Zeitraum von Mitte Juli bis Mitte August. In dieser Zeit nutzen die kurzlebigen Falter die Blütenstände des Großen Wiesenknopfes als Nahrungsquelle und Rendezvousplatz. Dort erfolgt auch die Ablage der Eier in das Innere der frisch geöffneten Blütenköpfe. Bis Mitte September entwickeln sich die Raupen zunächst in den Blütenköpfen, um sich im 4. Larvenstadium auf den Erdboden fallen zu lassen. Am Boden werden die Raupen von Knotenameisen „adoptiert" und in die unterirdischen Brutkammern der Ameisennester eingetragen, wo sie sich von der Ameisenbrut ernähren. Im Juni des folgenden Jahres verpuppt sich die Raupe und verlässt im Juli als Schmetterling das Ameisennest.
Gefährdung und Schutz
Da die Art europaweit gefährdet ist und als Schlüsselart betrachtet werden kann, ist sie als FFH-Art eingetragen. Schutzmaßnahmen sind eine einschürige Mahd ab Anfang September, die Vermeidung schwerer Maschinen, von Eutrophierung und die Flächensicherung. Die Art scheint anfällig für Polderflutungen zu sein, wahrscheinlich ist dabei die Gefährdung der Wirtsameisen ausschlaggebend, auf die die Falter angewiesen sind.
Rote Liste BRD: 3
Der Dunkle Wiesenknopf-Ameisenbläuling ist wie der Helle Wiesenknopf-Ameisenbläuling in Anhang II und IV der FFH-Richtlinie gelistet und daher streng geschützt.
NaturDahlhausen 19/07/2014 12:39
Klasse Makro, Schärfe und Freistellung sind superauch die Info ist sehr interessant
LG
Sven