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Raphael Beren


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FRAUENSCHUH

Der Frauenschuh gilt nach der Roten Liste als gefährdet und ist nach der Bundesartenschutzverordnung streng geschützt. Er fällt als prioritäre Art unter die Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie Anhang 2 und steht damit unter besonderem Schutz der Europäischen Union

Comentarios 1

  • Frank ZimmermannBB 22/05/2012 11:18

    Das sieht richtig gut aus, wie er sich gerade öffnet. Klasse Foto! In diesem Stadium habe ich ihn noch nie gesehen.
    In einem Punkt deines Kommentares muss ich berichtigen: Der Frauenschuh ist Anhang II-Art, aber keine prioritäre Art der FFH-Richtlinie. Sie ist jedoch gleichzeitig im Anhang IV gelistet und somit in Deutschland streng geschützt. ;-))) Sorry, FFH ist mein Job!!!
    Beste Grüße
    Frank

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