FRAUENSCHUH
Der Frauenschuh gilt nach der Roten Liste als gefährdet und ist nach der Bundesartenschutzverordnung streng geschützt. Er fällt als prioritäre Art unter die Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie Anhang 2 und steht damit unter besonderem Schutz der Europäischen Union
Frank ZimmermannBB 22/05/2012 11:18
Das sieht richtig gut aus, wie er sich gerade öffnet. Klasse Foto! In diesem Stadium habe ich ihn noch nie gesehen.In einem Punkt deines Kommentares muss ich berichtigen: Der Frauenschuh ist Anhang II-Art, aber keine prioritäre Art der FFH-Richtlinie. Sie ist jedoch gleichzeitig im Anhang IV gelistet und somit in Deutschland streng geschützt. ;-))) Sorry, FFH ist mein Job!!!
Beste Grüße
Frank