Geer, Historische Gerichtsstätte Hinsbeck
Galgenberg
Auf dem Galgenberg wurde nach dem Urteilsspruch des örtlichen Schöffengerichts oder des Zwischenoberhofs auf der Geer das Urteil vollstreckt. Bei einfachen Vergehen wurde der Angeklagte nach vereinbarter Buße wieder in die Gemeinschaft aufgenommen. Bei Verbrechen, verbunden mit Gefahr für die Gemeinschaft, wurde er verbannt, ausgestoßen auf den Weg nach Norden, in die Fremde. Bei Schwerstverbrechen erfolgte die Hinrichtung durch den Galgen. Auf einer Kuppe in der Hangkante über den Nettedurchbruchstal stand früher der Galgen weit sichtbar in der Heidelandschaft. Heute befindet sich an dieser Stelle ein heller Sandplatz auf einer kleinen Lichtung, von der Sichtschneisen wieder den Blick in die Umgebung frei geben. Der früher unheimliche Ort soll heute mit Ausblick in die Ferne neue Perspektiven öffnen. Angelehnt an die Bedeutung der Geer als Dreieck, hat der Galgenplatz die Form eines Dreiecks und neigt sich in drei Richtungen.
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