Geplante Jagd auf ihn in Sachsen Unvergessen das Massaker in Meckenburg
http://www.google.de/search?hl=de&q=kormoranmassaker+in+mecklenburg&meta=
http://www.tukan-world.de/board/showpost.php?p=33161&postcount=24
Bilder des Grauens in Mecklenburg :
http://www.protect-animals.de/Tierschutz-Htmdateien/jagd_kormoranmassaker.htm
http://www.tukan-world.de/board/showthread.php?t=2927
ab seite 24
---- Original-Nachricht --------
Betreff: KORMORANJAGD IN SACHSEN
Datum: Wed, 27 Dec 2006 15:04:12 +0100
Von: Proact Net
An:
BITTE PROTESTIEREN! (Diese E-Mail bitte weiterleiten -- auch als
Privatperson protestieren wenn offizielle Protest nicht möglich)
Auf Druck der Freizeitanglerlobby wurde im Sächsischen Staatsministerium
für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL) der Entwurf einer "Sächsischen
Kormoranverordnung" vorgelegt. Im Grunde handelt es sich dabei um eine
Jagdfreigabe des Kormorans, und zwar ausdrücklich auch in Schutzgebieten
einschließlich FFH- und Vogelschutzgebieten! Einschränkungen sind zwar
formal gegeben, aber in der Praxis kaum durchsetzbar und schon gar nicht
kontrollierbar. Mit der Freigabe der Jagd in solchen Gebieten bis zum 1.
April (!) führt das SMUL eigene Schutzbemühungen für Arten wie Kranich
und Seeadler usw. ad absurdum. Die in Sachsen anerkannten
Naturschutzverbände waren aufgefordert, ihre Stellungnahme zur
Verordnung bis zum 11. Dezember abzugeben. Der NABU hat, in Anlehnung
auch an die vom VSO erarbeitete Forderung zur Akzeptierung des Kormorans
als Bestandteil des Gewässerökosystems, eine ablehnende Stellungnahme
verfasst. Offenbar scheut das SMUL jede Öffentlichkeit (und selbst seine
eigenen Fachbehörden!) und möchte die Verordnung schnell und möglichst
lautlos Anfang 2007 im sächsischen Kabinett einbringen und beschließen.
Der VSO verweist noch einmal auf seinen Standpunkt (Positionspapier des
VSO) zum Kormoran und wird entsprechend protestieren. Gleichzeitig rufen
wir unsere Mitglieder und Freunde zu Protesten auf. Diese werden wir
(und andere Vereine) voraussichtlich am 9. Januar, um 15.00 Uhr, mit
einer Demonstration vor der Sächsischen Staatskanzlei in Dresden zum
Ausdruck bringen. Nähere Infos nach Weihnachten in www.vso-internet.de
JETZT per E-Mail protestieren. Texte in Deutsch und Englisch @
http://www.proact-campaigns.net/germany/cormorant_hunting_saxony.html
Nachschlag:
Die ersten Feiertage sind vorbei. Vielleicht haben jetzt mehr
Naturschützer /-liebhaber Zeit um dieser Protestaktion zu unterstutzen.
Bis heute sind E-Mails (soweit bekannt -- Kopien an mich ) aus folgenden
Ländern bzw. Bundesländer abgeschickt:
Australien 1, Belgien 2, England 7, Finnland 2, Frankreich 3, Gibraltar
1, Griechenland 1, Malta 1, Niederlande 4, Norwegen 2, Schweiz 1,
Südafrika 1, Tschechien 2, USA 1, Zypern 1 (Summe Ausland -- 30).
Deutschland: Baden-Württemberg 6, Bayern 7, Berlin 7, Brandenburg 3,
Bremen , Hamburg 2, Hessen 2, Mecklenburg-Vorpommern 1, Niedersachsen
2, Nordrhein-Westfalen 7, Rheinland-Pfalz 0, Saarland 0, Sachsen 5,
Sachsen-Anhalt 0, Schleswig-Holstein 4, Thüringen 3, andere 2, (Summe
Deutschland - 51)
Zusätzlich sind 877 Proact Unterschriften, aus über 70 Staaten weltweit,
an die Regierung in Sachsen geschickt worden.
Wir hoffen noch auf zahlreiche Unterstützung!
Textentwürfe (Deutsch/Englisch) und Emailadressen hier:
http://www.proact-campaigns.net/germany/cormorant_hunting_saxony.html
Vielen Dank.
David Conlin, Proact und Mitglied Verein Sächsischer Ornithologen (VSO),
Nabu (Berlin) und RSPB
-- Brigitte Knappik . Büroleiterin NABU Rheinland-Pfalz Frauenlobstr. 15-19, 55118 Mainz . Postfach 1647, 55006 Mainz Telefon 06131/14039-21 . Fax 06131/14039-28 Der NABU ist ein Mitgliederverband. Helfen Sie die Natur zu schützen, werden Sie jetzt Mitglied: www.mitglied.NABU-RLP.de Auch über Ihre Zeit-Spende freut sich Ihre örtliche NABU-Gruppe! NABU im Internet: www.NABU-RLP.de ***************
Peter Windhövel 04/07/2007 15:00
Hab einen Aufruf an die LG MecPom abgeschickt! und bei mir verlinkt.Man kann es nicht glauben, dass es so was bei uns gibt.
BesteGrüsse Peter
Roland Adam 09/01/2007 17:18
Protest gegen illegale Verfolgung von Eisvogel & Co.Die Vogelschutzorganisation BirdLife kritisiert die Zunahme an illegalen und
grausamen Verfolgungsmaßnahmen gegenüber Wasservögeln durch
oberösterreichische Fischer. Aktuell wurden gezielte Totschlagfallen gegen Eisvogel und
Graureiher gefunden, die oftmals sogar ein Risiko für Kinder darstellen. BirdLife
fordert die Fischereiverbände auf, für einen sofortigen Stopp dieser rechtswidrigen
Praktiken zu sorgen. Linz/Wien, 04.01.2006
Bei Lambach entdeckten zu Jahresende zwei BirdLife-Mitarbeiter an einer kleinen
Fischzuchtanlage drei aufgespannte Schlagfallen, die gezielt der Tötung des seltenen
Eisvogels dienten, zu dessen Schutz die nahe Traun jüngst sogar als Europaschutzgebiet
ausgewiesen wurde. Diese unerhörte, illegale Verfolgung von fischfressenden Vogelarten
dürfte in den letzten Monaten nach Insiderinformationen bereits zahlreichen der völlig
geschützten Eisvögel das Leben gekostet haben und das obwohl derart kleine Zuchtteiche mit
geringem Kostenaufwand mit Netzen gegenüber jeder Art von Fischräubern zu sichern wären.
Ebenfalls zum Jahreswechsel wurden im Aiterbachtal bei Eberstallzell an einem Teichufer
drei mit Stolperdrähten versehene Schlageisen gefunden, die offensichtlich den von vielen
Fischern angefeindeten Graureihern galten. Den Schreitvögeln werden durch diese massiven
Fallen die Beine abgeschlagen und sie erleiden bis zum Eintreffen des Fallenstellers enorme
Qualen. Da diese illegalen Fallen nicht durch Zäune sondern nur durch in geringer Höhe
angebrachte Plastikbänder gekennzeichnet waren, ging von ihnen auch eine Gefahr für
spielende Kinder aus. Dass immer wieder auch seltene Vögel in diese unselektiven Fallen
geraten, belegt ein im Mai 2005 in ihrem Brutrevier in Leonstein mit abgeschlagenen Beinen
tot aufgefundenes, altes Schwarzstorch-Weibchen, dessen Verletzungen auf einen
entsetzlichen Tod in einer dieser Schlagfallen hinweisen.
Auch für Eferding, Lambach und die Nationalparkregion gibt es aktuelle Hinweise auf
ähnlich widerwärtige Verfolgungsmaßnahmen. BirdLife Österreich protestiert daher
entschieden gegen die aufgezeigten Praktiken von manchen Teichbewirtschaftern und
Fischern, die offensichtlich gerade in einer der wohlhabendsten Regionen Europas überhand
nehmen. Dies ist im Vergleich zu ärmeren europäischen Ländern, die weitaus größere
Populationen von Fisch fressenden Vögeln akzeptieren, besonders beschämend.
Dauerhaft wirkungsvolle Maßnahmen wie Vertiefung der Wasserstände entlang der Ufer (für
Reiher dadurch unattraktiv), Überspannung von Teichen mit Netzen oder Einzäunung heikler
Uferzonen genügen einzelnen Fischereiberechtigten offensichtlich nicht. Sie bevorzugen das
gezielte Töten von „Konkurrenten“ mittels verbotener Methoden, eine verwerfliche Art
illegaler Selbstjustiz. Die heimischen Fischereiverbände sind daher dringend aufgerufen, für
Natur schonende Bewirtschaftungsweisen zu sorgen. Die beiden aktuellen Vorfälle wurden
angezeigt und werden derzeit behördlich verfolgt.
Nähere Informationen: Hans Uhl, Tel.: 07582 81334 oder 0699 10783395; ein Foto vom
Eisvogel steht als Download auf der Homepage unter www.birdlife.at zur Verfügung.
http://www.birdlife.at/BirdLifePA040106.pdf
Roland Adam 31/12/2006 18:07
Die , die seine Jagd fordern ,,,,,,,,,,,,Sport und HobbyHome Aktuelles Brief des VDSF an Bundeskanzler Schröder und Bundesratspräsident Althaus
" Zur Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zur Kormoranproblematik
Brief des VDSF an Bundeskanzler Schröder und Bundesratspräsident Althaus
Bundesrepublik Deutschland
Bundeskanzler
Herrn Dr.h.c. Gerhard Schröder, MdB
D – 11012 Berlin
11.03.2004
Sehr geehrter Herr Bundeskanzler,
im Namen der fast 700.000 im Verband Deutscher Sportfischer organisierten Angelfischer muss ich leider ganz energisch Protest gegen die Stellungnahme der Bundesregierung, Drucksache 111/04, verfasst durch das BMU und vorgelegt durch den Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Herrn Trittin erheben.
In Sorge um die zunehmenden Konfliktpotentiale hatte der Bundesrat mit Drucksache 716/03 die Bundesregierung aufgefordert, sich auf europäischer Ebene für Abhilfemaßnahmen zur Lösung der bei den Ländern vorhandenen Kormoranproblematik einzusetzen.
Die extreme Überpopulation des Kormorans führte und führt zunehmend zu steigenden Konfliktsituationen zwischen den Fischern und Anglern und den im Bestand ausgeuferten Kormoranen; zwischenzeitlich auch teilweise zu Konfliktsituationen zwischen Umwelt- und Tierschützern und diesen Vögeln, weil in den Brutkolonien und auf bevorzugten Schlafplätzen alles Leben unterhalb der Nist- bzw. Schlafbäume komplett vernichtet wird.
Der vorstehend genannte Beschluss des Bundesrates spiegelte die Sorge und Verantwortung der Bundesländer um eine Minimierung dieser Konfliktsituationen wider und war eine angemessene dringliche Bitte an die Bundesregierung, in Brüssel zur Lösung dieser Konfliktsituation beizutragen und entsprechende Schritte zu unternehmen.
Die Antwort der Bundesregierung, Drucksache 111/04, ist in unseren Augen ein Schlag ins Gesicht all derjeniger, die in den vergangenen 10 Jahren sachlich die Problematik untersucht, sich mit den Wirkungen auseinander gesetzt und im Rahmen der Möglichkeiten nach Lösungen gesucht haben.
Also auch ein Schlag ins Gesicht der Ministerpräsidenten, die auf Grund der Sach- und Datenlage diesen Antrag in den Bundesrat eingebracht oder diesen vollinhaltlich unterstützt haben.
Es ist ein Schlag ins Gesicht der etwa 1.000.000 in Deutschland organisierten Fischer und Angelfischer, die mehr als 50% aller deutschen Gewässer bewirtschaften und im wesentlichen mit den Mitgliedsbeiträgen für eine ausgewogene Fischfauna und die Wiedereinbürgerung verschwundener oder bedrohter Arten sorgen und deren Arbeit tagtäglich vom Kormoran verringert, gefährdet und zunehmend sogar vernichtet wird.
Das Schreiben von Herrn Bundesminister Trittin als Stellungnahme der Bundesregierung ist im wesentlichen frei von Sachargumenten und wissenschaftlichen Ergebnissen, dafür ist es an Arroganz so schnell wohl nicht zu überbieten.
Die Bundesregierung (das Bundesministerium und der Herr Bundesminister?) nimmt in dieser Stellungnahme nicht zur Kenntnis, dass in einer Reihe von Bundesländern eben wegen der hohen Schäden durch den Kormoran und der sich daraus ergebenden extremen Konfliktsituationen im Rahmen der deutschen Gesetzgebung schärfe nationale Bestimmungen erlassen werden mussten. Auch international ist ein deutlicher Umschwung zu erkennen.
Es wird weiterhin nicht zur Kenntnis genommen, dass sich die Bedingungen seit Mitte der 90-er Jahre sehr verändert haben. Dies betrifft sowohl die Bestandszahlen als auch (vermutlich) die Haltungen der Regierungen der Nachbarstaaten. Vielmehr wird mit nutzlosen Musterverordnungen aus 1996 argumentiert und erklärt, dass „auf deren Basis die durch Kormorane entstehenden fischereiwirtschaftlichen Schäden abgewehrt werden können.“
Eigentlich ein Hohn. Aber es geht weiter.
Das BMU stützt sich auf Aussagen des Projektes „REDCAFE“, philosophiert über angemessene sozio-ökonomische Aspekte und übersieht (?) dabei geflissentlich, dass REDCAFE gar nicht in der Lage ist, darüber verlässlich Auskunft zu erteilen.
Zu keiner Zeit wurden durch REDCAFE bei deutschen Fischern und Anglern Zahlen zum Schaden oder zur Konfliktsituation erhoben. Die gleiche Aussage lässt sich wohl auch für Österreich, die Schweiz, Ungarn, Polen und Tschechien (vermutlich auch noch weitere Staaten) treffen, also klassische Länder mit einer extrem hohen Kormoranpopulation und mehr als 5.000.000 Anglern und Fischern, die nicht gefragt worden sind.
Die am 15.01.2003 durch REDCAFE initiierte europaweite Zählung der Kormorane war wohl mehr eine Alibiveranstaltung als eine wissenschaftlich fundierte Zählung. Denn eine Zählung fand nicht oder nur ganz partiell und ausschließlich durch so genannte Vogelschützer an extrem wenigen, sorgsam nach minimalem Kormoranbestand ausgesuchten, Gewässern statt. Nicht nur, dass diese Ergebnisse bis heute nicht vorliegen, nein, man besaß die Arroganz (oder war es Vorsatz) alle diejenigen aus der Zählung auszuschließen, die den Hauptanteil der Gewässer in Deutschland oder in Europa im Eigentum oder in Pacht haben bzw. diese Gewässer anderweitig vertraglich bewirtschaften und damit alleinige Leidtragende der Konfliktsituationen sind.
Nur am Rande sei vermerkt, dass mit Ausnahme eines österreichischen Wissenschaftlers kein europäischer Angler oder Fischer als Mitglied in REDCAFE bestellt worden ist; die Vogelschützer hatten die absolute Dominanz.
Ein Schelm, wer Arges dabei denkt!
Aber dieser Unsinn, anders lassen sich derartig erhobene „Daten“ nicht bezeichnen, soll nun der Europäischen Kommission als „Entscheidungshilfe“ dienen und dient so ganz nebenbei auch dem BMU als Alibi, hier im Sinne des Beschlusses des Bundesrates in Brüssel nicht tätig zu werden.
Es ist in jeder Zeile der Stellungnahme deutlich zu lesen, dass man den Konflikt, der immer größer wird, nicht zur Kenntnis nehmen will.
Ist das wirklich die Haltung der Bundesregierung?
Man bestreitet Fakten, stützt sich auf „genehme“ Aussagen und trifft Behauptungen, die keiner sachlichen Prüfung standhalten. Und die Betroffenen, also die Fischer und Angler, also diejenigen, zwischen denen sich das Konfliktpotential aufbaut und entwickelt, werden zu keiner Zeit in keiner Form in die Arbeit einbezogen. Ist das wirklich der Wille der Bundesregierung?
Über die Köpfe der Betroffenen hinweg werden unqualifizierte Vorschläge unterbreitet, die völlig losgelöst von der Realität frei im Raum schweben.
Der Verband Deutscher Sportfischer hat zusammen mit den Fischern als auch dem Deutschen Anglerverband am 15.11.2004 eine wirkliche flächendeckende Zählung der Kormoranbestände durchgeführt. Eine solche Zählung mit einer solch hohen Datendichte und digitalen Beweisen gab es europaweit noch nie und nach unserer Kenntnis haben sich auf unsere Initiative am 15.11.2003 weitere europäische Nachbarländer dieser Zählung angeschlossen. Die vielen tausend Zählbögen und digitalen Datenträger sind derzeit in der (nationalen und internationalen) Auswertung.
In den Bundesländern als auch europaweit besteht Interesse am Ergebnis dieser Zählung. Und wir müssen kein Quiz veranstalten, wer noch kein Interesse an diesen Zahlen geäußert hat.
Wir haben auch den Präsidenten des Bundesrates über diese Fakten in Kenntnis gesetzt und ihn gebeten, unter Berücksichtigung der Sachlage und der Fakten erneut auf die Bundesregierung zuzugehen.
Die sachlich und fachlich fundierte Mitarbeit der Fischer und Angler ist dabei gewiss.
Sie bitten wir ganz herzlich, im Rahmen der Kabinettsarbeit zu prüfen, ob seitens der Bundesregierung nicht doch eine den Gegebenheiten und Fakten entsprechende Stellungnahme mit anschließenden Aktivitäten in Brüssel zu erreichen ist.
Ich bedanke mich für Ihre Bemühungen und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Peter Mohnert
Bundesrepublik Deutschland
Bundesrat
Herr Präsident Dieter Althaus, MdL
D – 11055 Berlin
11.03.2004
Sehr geehrter Herr Präsident,
eingangs darf ich mich im Namen der fast 700.000 im Verband Deutscher Sportfischer organisierten Angelfischer ganz herzlich für das Engagement des Bundesrates bedanken, die Bundesregierung mit Beschluss 716/03 aufzufordern, sich auf europäischer Ebene für Abhilfemaßnahmen zur Lösung der bei den Ländern vorhandenen Kormoranproblematik einzusetzen.
Die extreme Überpopulation des Kormorans führte und führt zunehmend zu steigenden Konfliktsituationen zwischen den Fischern und Anglern und den im Bestand ausgeuferten Kormoranen; zwischenzeitlich auch teilweise zu Konfliktsituationen zwischen Umwelt- und Tierschützern und diesen Vögeln, weil in den Brutkolonien und auf bevorzugten Schlafplätzen alles Leben unterhalb der Nist- bzw. Schlafbäume komplett vernichtet wird.
Der vorstehend genannte Beschluss des Bundesrates spiegelte die Sorge und Verantwortung der Bundesländer um eine Minimierung dieser Konfliktsituationen wider und war eine angemessene dringliche Bitte an die Bundesregierung, in Brüssel zur Lösung dieser Konfliktsituation beizutragen und entsprechende Schritte zu unternehmen.
Die Antwort der Bundesregierung, Drucksache 111/04, ergangen durch Herrn Bundesminister Trittin, ist in unseren Augen ein Schlag ins Gesicht all derjeniger, die in den vergangenen 10 Jahren sachlich die Problematik untersucht, sich mit den Wirkungen auseinander gesetzt und im Rahmen der Möglichkeiten nach Lösungen gesucht haben.
Also auch ein Schlag ins Gesicht der Ministerpräsidenten, die auf Grund der Sach- und Datenlage diesen Antrag in den Bundesrat eingebracht oder diesen vollinhaltlich unterstützt haben.
Es ist ein Schlag ins Gesicht der etwa 1.000.000 in Deutschland organisierten Fischer und Angelfischer, die mehr als 50% aller deutschen Gewässer bewirtschaften und im wesentlichen mit den Mitgliedsbeiträgen für eine ausgewogene Fischfauna und die Wiedereinbürgerung verschwundener oder bedrohter Arten sorgen und deren Arbeit tagtäglich vom Kormoran verringert, gefährdet und sogar vernichtet wird.
Das Schreiben von Herrn Bundesminister Trittin als Stellungnahme der Bundesregierung ist im wesentlichen frei von Sachargumenten und wissenschaftlichen Ergebnissen, dafür ist es an Arroganz so schnell wohl nicht zu überbieten.
Lässt sich der Bundesrat eine solche Reaktion gefallen?
Die Bundesregierung (das Bundesministerium und der Herr Bundesminister?) nimmt in dieser Stellungnahme nicht zur Kenntnis, dass in einer Reihe von Bundesländern eben wegen der hohen Schäden durch den Kormoran und der sich daraus ergebenden extremen Konfliktsituationen im Rahmen der deutschen Gesetzgebung schärfe nationale Bestimmungen erlassen werden mussten. Auch international ist ein deutlicher Umschwung zu erkennen.
Es wird weiterhin nicht zur Kenntnis genommen, dass sich die Bedingungen seit Mitte der 90-er Jahre sehr verändert haben. Dies betrifft sowohl die Bestandszahlen als auch (vermutlich) die Haltungen der Regierungen der Nachbarstaaten. Vielmehr wird mit nutzlosen Musterverordnungen aus 1996 argumentiert und erklärt, dass „auf deren Basis die durch Kormorane entstehenden fischereiwirtschaftlichen Schäden abgewehrt werden können.“
Eigentlich ein Hohn. Aber es geht weiter.
Das BMU stützt sich auf Aussagen des Projektes „REDCAFE“, philosophiert über angemessene sozio-ökonomische Aspekte und übersieht (?) dabei geflissentlich, dass REDCAFE gar nicht in der Lage ist, darüber verlässlich Auskunft zu erteilen.
Zu keiner Zeit wurden durch REDCAFE bei deutschen Fischern und Anglern Zahlen zum Schaden oder zur Konfliktsituation erhoben. Die gleiche Aussage lässt sich wohl auch für Österreich, die Schweiz, Ungarn, Polen und Tschechien (vermutlich auch noch weitere Staaten) treffen, also klassische Länder mit einer extrem hohen Kormoranpopulation und mehr als 5.000.000 Anglern und Fischern, die nicht gefragt worden sind.
Die am 15.01.2003 durch REDCAFE initiierte europaweite Zählung der Kormorane war wohl mehr eine Alibiveranstaltung als eine wissenschaftlich fundierte Zählung. Denn eine Zählung fand nicht oder nur ganz partiell und ausschließlich durch so genannte Vogelschützer an extrem wenigen, sorgsam nach minimalem Kormoranbestand ausgesuchten, Gewässern statt. Nicht nur, dass diese Ergebnisse bis heute nicht vorliegen, nein, man besaß die Arroganz (oder war es Vorsatz) alle diejenigen aus der Zählung auszuschließen, die den Hauptanteil der Gewässer in Deutschland im Eigentum oder in Pacht haben bzw. diese Gewässer anderweitig vertraglich bewirtschaften und damit alleinige Leidtragende der Konfliktsituationen sind.
Nur am Rande sei vermerkt, dass mit Ausnahme eines österreichischen Wissenschaftlers kein europäischer Angler oder Fischer als Mitglied in REDCAFE bestellt worden ist; die Vogelschützer hatten die absolute Dominanz.
Ein Schelm, wer Arges dabei denkt!
Aber dieser Unsinn, anders lassen sich derartig erhobene „Daten“ nicht bezeichnen, soll nun der Europäischen Kommission als „Entscheidungshilfe“ dienen und dient so ganz nebenbei auch dem BMU als Alibi, hier im Sinne des Beschlusses des Bundesrates in Brüssel nicht tätig zu werden.
Es ist in jeder Zeile der Stellungnahme deutlich zu lesen, dass man den Konflikt, der immer größer wird, nicht zur Kenntnis nehmen will. Man bestreitet Fakten, stützt sich auf „genehme“ Aussagen und trifft Behauptungen, die keiner sachlichen Prüfung standhalten.
Und die Betroffenen, also die Fischer und Angler, also diejenigen, zwischen denen sich das Konfliktpotential aufbaut und entwickelt, werden zu keiner Zeit in keiner Form in die Arbeit einbezogen.
Aber über die Köpfe der Betroffenen hinweg werden unqualifizierte Vorschläge unterbreitet, die völlig losgelöst von der Realität frei im Raum schweben.
Der Verband Deutscher Sportfischer hat zusammen mit den Fischern als auch dem Deutschen Anglerverband am 15.11.2004 eine wirkliche flächendeckende Zählung der Kormoranbestände durchgeführt. Eine solche Zählung mit einer solch hohen Datendichte und digitalen Beweisen gab es europaweit noch nie und nach unserer Kenntnis haben sich auf unsere Initiative am 15.11.2003 weitere europäische Nachbarländer dieser Zählung angeschlossen. Die vielen tausend Zählbögen und digitalen Datenträger sind derzeit in der (nationalen und internationalen) Auswertung.
In den Bundesländern als auch europaweit besteht Interesse am Ergebnis dieser Zählung. Und wir müssen kein Quiz veranstalten, wer noch kein Interesse an diesen Zahlen geäußert hat.
Wir werden auch den Herrn Bundeskanzler über diese Fakten in Kenntnis setzen und ihn bitten, im Kabinett diesbezüglich erneut eine fundierte Meinung zum Nutzen aller Bundesländer und zur Entschärfung des Konfliktpotentials zu treffen.
Die sachlich und fachlich fundierte Mitarbeit der Fischer und Angler ist dabei gewiss.
Sie bitten wir ganz herzlich, erneut auf die Bundesregierung zuzugehen und nun ernsthaft eine Umsetzung des Beschlusses 716/03 auf einer sachlich und fachlich fundierten Basis zu verlangen.
Ich bedanke mich für Ihre Bemühungen und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Peter Mohnert
[ Artikel drucken ]
Home Aktuelles Brief des VDSF an Bundeskanzler Schröder und Bundesratspräsident Althaus
Roland Adam 31/12/2006 6:50
http://www.vso-internet.de/~upload/PositionVSOKormoran.pdfVerein Sächsischer Ornithologen:
Kormoran als Bestandteil des Gewässerökosystems akzeptieren!
1. Grundsätzliches
Von Vertretungen der Freizeit-Angler gehen zunehmend Forderungen nach einer
ganzjährigen, systematischen Bejagung des Kormorans im Freistaat aus, die selbst vor
Schutzgebieten keinen Halt machen soll. Als Rechtfertigung dienen Hinweise auf stark
anwachsende Bestände der Art, die angeblich zu einer Reduzierung gefährdeter Fischarten
führen. In jüngster Zeit weist ein Positionspapier ostdeutscher Anglerverbände auf
Bestandsrückgänge bedrohter Fischarten hin, die ihre Ursache im Fraßdruck durch den
Kormoran hätten. Wissenschaftlich belastbare Daten bleibt das Positionspapier freilich
schuldig.
Der Verein Sächsischer Ornithologen e.V. ist sehr besorgt über die Kampagnen gegen
eine Vogelart, die schon einmal am Rande der Ausrottung stand. Die Forderungen der
Anglerverbände müssen umso mehr überraschen, als Sachsen bislang europaweit als eines der
wenigen Länder mit einem erfolgreichen Kormoranmanagement und einer beispielhaften
Zusammenarbeit zwischen Naturschutz und Binnenfischerei galt. Wir sehen dieses
konstruktive Klima durch die Formulierung egoistischer Gruppeninteressen gefährdet, die
sich unter dem Deckmantel des Artenschutzes gegen Belange des Naturschutzes und damit
das Gemeinwohls wenden. Die nachfolgenden Ausführungen sollen zu einer Versachlichung
der Diskussion beitragen.
2. Rechtsstatus
Wie sieht der Rechtsstatus der Art aus? Der Kormoran (Phalacrocorax carbo sinensis) gehört
zu den nach § 10 Abs. 2 Nr. 9 BNatSchG sowie Artikel 1 Vogelschutzrichtlinie 79/409/EWG
besonders geschützten europäischen Vogelarten. Ursprünglich war er im Anhang I der EUVogelschutzrichtlinie
gelistet, d.h. für die Art bestand die Pflicht zur Ausweisung besonderer
Schutzgebiete. Dank der erfolgreichen Bemühungen um seinen Schutz und anwachsender
Bestände konnte er 1997 aus Anhang I herausgenommen werden. Die Bundesregierung ist
- 2 -
jedoch gemäß Artikel 5 Vogelschutzrichtlinie nach wie vor verpflichtet Vorschriften zu
schaffen, die insbesondere das absichtliche Töten oder Fangen der Art verbieten.
Ausnahmeregelungen sind allein zur Abwendung erheblicher Schäden an Kulturen,
Viehbeständen, Wäldern, Fischereigebieten und Gewässern sowie zum Schutz der Tier- und
Pflanzenwelt möglich. Diese Voraussetzungen müssen aber für eine Ausnahmeregelung
plausibel nachgewiesen werden. Ein unselektierter, ganzjähriger Abschuss der Art verstößt
damit gegen nationales und europäisches Naturschutzrecht.
3. Kormoranbestand
3.1 Großräumige Bestandssituation
Der Kormoran hat eine lange Geschichte intensiver Verfolgungen hinter sich, die ihn an den
Rand der Ausrottung gebracht hatte. Die Vogelart wurde im vergangenen Jahrhundert als
Konkurrent der Fischer in den meisten Kolonien in Mittel- und Nordeuropa nahezu
ausgelöscht. Lediglich in Polen und in den Niederlanden lebten um 1920 noch ca. 3.000
Brutpaare. Von diesen Kerngebieten aus kam es dann zu einer allmählichen
Wiederbesiedlung, der europäische Bestand erreichte die Grenze von 5.000 Brutpaaren kurz
nach dem Zweiten Weltkrieg. In den 70er-Jahren setzte ein allmähliches Wachstum ein,
welches in den 80er-Jahren dann einen exponentiellen Charakter annahm. Bis 1995 stieg der
Bestand auf ca. 150.000 Brutpaare an (Abschlussbericht REDCAFE Nov. 2002). Die Ursache
für den Bestandsanstieg wird nicht zuletzt in den Schutzmaßnahmen gesehen. Die jetzigen
Bestandsverhältnisse sind Ergebnis gewollter Schutzbemühungen in Europa. Sie stellen eine
der wenigen Erfolgsgeschichten im europäischen Vogelschutz dar.
In Deutschland gab es 1990 ca. 5.750 Brutpaare in 22 Brutkolonien. Bis Ende der 90er-Jahre
kam es zu einem starken Bestandsanstieg. Im Jahr 2001 wurden schließlich 20.250 BP in 101
Brutkolonien registriert. Auf diesem Niveau haben sich die Kormoranbestände in
Deutschland nunmehr in etwa eingepegelt (nach Knief/Schleswig-Holstein), was die Zahlen
für die letzten Jahre deutlich machen:
2002: 20.030 BP in 107 Kolonien
2003: 20.800 BP in 109 Kolonien
2004: 23.060 BP in 121 Kolonien
2005: 22.760 BP in 117 Kolonien
Von einem weiteren drastischen Bestandsanstieg kann weder im Bundesgebiet noch im
Freistaat Sachsen die Rede sein. Es zeichnet sich eher ab, dass die natürliche
Lebensraumkapazität in den Brutgebieten erreicht ist.
3.2 Bestandssituation in Sachsen
Die Schwerpunkte der Brutverbreitung in Deutschland liegen in Schleswig-Holstein und
Mecklenburg-Vorpommern. Im Freistaat Sachsen gibt es hingegen keine größeren
Brutbestände des Kormorans. Auf Grund der regelmäßig zu beobachtenden, teilweise
illegalen Störungen von Brutansiedlungen kann sich die Art als Brutvogel nicht etablieren.
Die einzigen, bislang erfolgreich brütenden Kormorane wurden in Tagebaurestlöchern erfasst.
Zur Brutzeit in Sachsen anzutreffende Kormorane sind daher zu einem hohen Anteil
Nichtbrüter, deren Zahlen von Jahr zu Jahr schwanken. Im Jahr 2004 betrug der
Sommerbestand in Sachsen ca. 1.400 Individuen. Außerhalb der Brutzeit leben in Sachsen
zwischen 1.000 (Juli) und 3.500 Individuen (September). Der Winterbestand des Kormorans
stieg in den letzten Jahren auf gerade einmal 2.000 Vögel an.
- 3 -
3. Einfluss auf Fischbestand -
3.1 Karpfenteichwirtschaften
In den sächsischen Karpfenteichwirtschaften führt das Auftreten des Kormorans zu
Schadwirkungen, die durch wissenschaftliche Untersuchungen belegt sind und von Seiten des
Vogel- und Naturschutzes ohne Weiteres eingeräumt werden. Mit einem entsprechenden
Konfliktmanagement, das die Verhinderung von Brutansiedlungen in Teichgebieten,
Vergrämungsabschüsse und Kompensationszahlungen vorsieht, ist es dem Freistaat allerdings
bisher gelungen, einen für alle Seiten tragfähigen Kompromiss zwischen den Belangen der
Berufsfischer und des Vogelschutzes zu finden. Das bisherige Kormoranmanagement wird
von den Beteiligten, gerade auch von den Berufsfischern, als erfolgreich angesehen.
3.2 Fließgewässer
Von den Freizeit-Anglern wird immer wieder postuliert, dass das vermehrt im Winterhalbjahr
zu beobachtende Auftreten von Kormoranen auf den Fließgewässern zu einer Gefährdung
bestimmter Fischarten führe. Ein wissenschaftlicher Nachweis hierfür oder eine
Zusammenstellung von seriösem und belastbarem Datenmaterial, welches den Rückgang
einer gefährdeten Fischart in Sachsen belegt, steht entgegen den Behauptungen der Angler
aus. Vielmehr finden sich in der Literatur Hinweise für ein Anwachsen der Bestände einiger
gefährdeter Fischarten. So wird z.B. bei der Groppe von einem „… leichten Anstieg der
Individuendichten im Freistaat Sachsen“ gesprochen (Fischer und Angler 1/2006), und das
Wiederansiedlungsprogramm für den Lachs wird als „sehr erfolgreich“ gefeiert (Atlas der
Fische Sachsens 2005). Eine Entwicklung, die sich offensichtlich trotz steigender
Kormoranbestände vollziehen konnte! Selbst wenn es in einigen Fließgewässerabschnitten
tatsächlich zu einem Rückgang von Fischarten durch Kormoranfraßdruck kommen sollte, ist
keine einzige Fischart im Landesmaßstab dadurch gefährdet! Vielmehr sind es vor allem
menschliche Aktivitäten, die 70 Prozent der Fischarten in die ‚Rote Liste’ der
gefährdeten Tierarten Deutschlands gebracht haben. Erinnert sei daran, dass das
Verschwinden in Sachsen verschollener oder vom Aussterben bedrohter Fischarten (u.a.
Lachs, Maifisch, Quappe) insbesondere durch die Verschlechterung der Gewässerstrukturen
im Zuge der Schiffbarmachung und des Hochwasserschutzes verursacht wurden. Weitere
Negativfaktoren für die Fischfauna sind Querverbauungen und Stauregulierungen sowie die
Wasserkraftnutzung. So wurden seit 1990 in Sachsen ca. 350 Kleinwasserkraftanlagen
errichtet, vorrangig in den Fließgewässerregionen der Mittelgebirge, mit ihren besonders
sensiblen Fischgemeinschaften. Die Wasserkraftnutzung bedingt eine Reduktion der
Wassermengen im Fließgewässer, womit Größe und Tiefe des Gewässers schwinden. Die
Liste anthropogener Eingriffe und ihrer Folgen für das Gewässerökosystem ließe sich noch
länger fortsetzen. Deutlich ist, dass der Fraßdruck durch den Kormoran nur einer der Faktoren
aus einem komplexen Gefüge von Einflüssen auf die Fischfauna in sächsischen
Fließgewässern darstellt und sein tatsächlicher Einfluss auf die Fischbestandsentwicklung
gegenwärtig als völlig ungeklärt gelten muss.
4. Bejagung
Aktuell fordern die ostdeutschen Anglerverbände eine massive Bejagung des Kormorans,
selbst in Schutzgebieten und an Schlafplätzen. Die Fragwürdigkeit solcher Forderungen zeigt
ein Blick nach Bayern, wo seit 1995/1996 im Winterhalbjahr 6.200 Vögel erlegt werden.
Trotz der hohen Abschusszahlen blieb dort der Winterbestand unverändert. Hingegen kam es
zu Veränderungen in der Verteilung der Kormorane und die Anzahl der Schlafplätze nahm zu.
Dieser gleich bleibend hohe Winterbestand erklärt sich mit der großen Beweglichkeit der Art
innerhalb des Überwinterungsgebietes (REDCAFE 2002).
- 4 -
Eine Bejagung, die als schwerer Eingriff in den Naturhaushalt ethisch ohnehin
abzulehnen ist, führte also keineswegs zu den gewünschten Ergebnissen. Den Freizeit-
Anglern ist dies durchaus bekannt, wie sie in Aufsätzen in ihrer Fachzeitschrift wie folgt
bestätigen: „Trotz Abschussgenehmigungen an vier Fließgewässern des Anglerverbandes
Südsachsen kann das Kormoranproblem damit nicht gelöst werden“ (Zitat Dr. W. Stiehler
aus Fischer und Angler in Sachsen, Juni 2006 S. 61). Erfahrungen mit genehmigten
Vergrämungsaktionen der Angler an der Zschopau im Februar 2003 haben bereits gezeigt,
dass keine Wirksamkeit gegeben ist: „Wir erhielten die Genehmigung zur Vergrämung mit
nicht letalen Maßnahmen an der Zschopau. Dabei hat sich gezeigt, dass die bisherigen
Erkenntnisse zum Vergrämungserfolg an Teichen nicht auf Fließgewässer übertragbar sind.
Eine Flussbiegung weiter waren die Vögel aus dem Sichtfeld des Beobachters und setzten ihre
Fresstätigkeit fort. Oder andere Beobachtungen zeigten, das die Schwärme sofort andere
Flüsse aufsuchen“ (Zitat J. Gastmeyer aus Fischer und Angler, Juni 2003 S. 62).
Wider besseren Wissens fordern die Anglerverbände weiterhin eine massive
Ausdehnung der Bejagung des Kormorans. Eine Forderung, die nicht nur
naturwissenschaftlich, rechtlich und ethisch unhaltbar ist, sondern die sogar
kontraproduktiv sein kann. Denn die Wissenschaft hat den Nachweis erbracht, dass
Störmaßnahmen an Schlafplätzen der Art (Aufscheuchen oder Beschuss) bei einem einzigen
Kormoran den Energiebedarf um ca. 70 kJ erhöht, was wiederum einem Mehrbedarf von 23g
Fisch je Kormoran und Tag entspricht (GREMILLET, D. & D. SCHMID 1993: Zum
Nahrungsbedarf des Kormorans Phalacrocorax carbo sinensis. Gutachten im Auftrag des
Ministeriums für Natur, Umwelt und Landesentwicklung des Landes Schleswig-Holstein: 55
pp.). Störungen durch Abschüsse erhöhen also den Energiebedarf der Wintervögel und damit
die Fraßschäden.
5. Forderung nach einem Europäischen Managementplan
Die Fischerei fordert seit langer Zeit einen europäischen Managementplan. Dieser Forderung
schließen sich auch die Anglerverbände an. Dabei wird die Dimension des erforderlichen
Eingriffes unterschätzt. BREGNEBALL AL. (1997) entwickelten ein entsprechendes
Populationsmodell und stellten dazu verschiedene Szenarien auf (BREGNEBALL T., GOSSCUSTARD,
J.D. & S.E.A. LE V. DIT DURELL (1997): Management of cormorant numbers in
Europe: a second step towards a european conservation and management plan. In: Cormorants
and human interests. Proc. of the workshop towards an international conservation and
management plan for the Great Cormorant (Phalacrocorax carbo), Lelystad 1996). Sie
untersuchten dabei u.a. die Einführung einer Jagdsaison als starkes Instrument zur
Verringerung des Populationslevels. Demnach ist zu erwarten, dass durch eine Bejagung vor
allem die Jungvogelmortalität zunimmt. Jährlich müssten 60.000 Kormorane geschossen
werden, um die west- und mitteleuropäische Population auf 85 Prozent des Niveaus zu halten,
welches ohne Eingriffe zu erwarten ist. Bei Reduzierung auf 70 Prozent müssten jährlich
102.000 Kormorane geschossen werden.
Die internationale Arbeitsgruppe aus Vertretern der Fischerei und Ornithologen
(Artspezialisten) im Rahmen des Projektes REDCAFE kam zu dem Schluss, dass eine
derartige Bestandsreduzierung mit einer Vielzahl ernster Probleme behaftet,
methodisch schwer umsetzbar und ethisch nicht vertretbar ist!
- 5 -
6. Fazit und Forderungen
1) Es gibt gegenwärtig keinen wissenschaftlichen Nachweis eines erheblichen
Bestandsrückgangs von gefährdeten und geschützten Fischarten durch den Kormoran in
sächsischen Fließgewässern. Damit ist die Voraussetzung für eine Ausnahme vom
Verfolgungsverbot des § 42 BNatSchG eindeutig nicht gegeben.
2) Kormoranverordnungen, in denen Abschüsse der Art geregelt werden, stehen in eklatantem
Widerspruch zu deutschem und europäischem Naturschutzrecht. Völlig inakzeptabel sind
zudem Forderungen nach Abschüssen in Schutzgebieten (ausgenommen hiervon werden
ausdrücklich traditionell bewirtschaftete Teichgebiete).
3) Das bestehende Instrumentarium zur Lösung des so genannten Kormoranproblems in
Sachsen mit Hilfe von Vergrämungsabschüssen auf der Basis von Einzelfallprüfungen
(Einzelgenehmigungen) sowie die Bereitstellung von Kompensationszahlungen für Härtefälle
in Teichwirtschaften im Haupterwerb ist als erfolgreich und ausreichend anzusehen.
4) Freizeit-Angeln ist das persönliche Interesse einer kleinen Gruppe der Gesellschaft. Kein
Angler muss seinen Broterwerb damit erzielen. Die Freizeit-Angler haben sich deshalb als
eine von vielen Nutzergruppen den üblichen ethischen und moralischen Werten unserer
Gesellschaft im Umgang mit der Natur zu unterwerfen.
5) Mögliche konkrete Artenschutzmaßnahmen (z.B. Wiederansiedlungsprojekte von
Fischarten) in sächsischen Fließgewässern sollten nur dann akzeptiert und behördlich
genehmigt - sowie über öffentliche Mitteln gefördert - werden, wenn vorher alle
Einflussfaktoren wissenschaftlich untersucht wurden und die Belange anderer natürlicher
Lebewesen der Gewässerökosysteme Berücksichtigung finden. Eine massive Verdrängung
einzelner Vogelarten zugunsten von anderen Wirbeltieren dient nicht der Wiederherstellung
natürlicher Verhältnisse. Sie ist nur ein weiterer anthropogener Eingriff in Ökosysteme und
führt zu noch naturferneren Verhältnissen.
6) Die generelle Bejagung des Kormorans an den sächsischen Fließgewässern im
Winterhalbjahr (oder zu anderen Zeiten) ist kein geeignetes Mittel zur Reduzierung des
Kormoranbestandes und daher abzulehnen. Der Verein Sächsischer Ornithologen e.V.
fordert, den Kormoran als Bestandteil unseres Gewässerökosystems zu akzeptieren und
seine Verfolgung an sächsischen Fließgewässern sofort einzustellen. Die Bejagung nach
Einzelfallprüfung erkennt er als notwendige Maßnahme zur Abwehr von Schäden an. Eine
darüber hinausgehende unselektierte Bejagung wird er aber ebenso wenig akzeptieren, wie
eine dies legalisierende Kormoran-Verordnung!
Für den Vorstand des Vereins Sächsischer Ornithologen:
gez: Dr. rer. nat. Kai Gedeon
Dipl.-Biol. Kareen Seiche
Dr. jur. Dirk Tolkmitt
Roland Adam 28/12/2006 16:54
NABU NRW fordert Jäger auf, sich nicht vor den Karren spannen zu lassenDüsseldorf – Der Naturschutzbund Deutschland (NABU), Landesverband NRW, ruft die Jäger im Lande dazu auf, in solidarischer Zusammenarbeit mit den Natur- und Vogelschützern den Abschuss von Kormoranen konsequent abzulehnen. „Die Landesregierung hat ab Mitte September diese Wasservogelart auf Druck der Fischerei- Lobby zum Abschuss freigegeben, obwohl keinerlei seriöse Nachweise vorliegen, dass der Kormoran an Fließgewässern dauerhaften Schaden an der natürlichen Fischfauna anrichtet“, sagt Heinz Kowalski, stellvertretender Vorsitzender des NABU NRW und Sprecher des Bundesfachausschusses Ornithologie und Vogelschutz im NABU. In der Jagdpresse hätte der Landesfischereiverband nun vor kurzem die Jäger um `tatkräftige Unterstützung für die Angler´ gebeten.
„Aus Sicht des Naturschutzes ein skandalöses Vorgehen“, so Kowalski weiter. Denn Kormorane waren jahrzehntelang in Deutschland ausgestorben, nachdem sie heftig verfolgt wurden. Seit etwa 15 Jahren habe sich diese geschützte Vogelart erfreulicherweise von selbst wieder in Deutschland angesiedelt, worüber die Vogelschützer sehr froh seien. „Nur selten gelingt es einer ausgestorbenen Vogelart sich ohne kostspielige Zucht- und Aussetzungsprogramme zu erholen und wieder erfolgreich zu brüten“, erklärt der stellvertretende Landesvorsitzende und Vogelexperte. Zudem hätten mehrere Gerichte inzwischen festgestellt, dass eine Reduzierung der Kormorane nur dann statthaft sei, wenn sie fischereiwirtschaftliche Schäden nachweisbar anrichten. Die Hobbyfischerei würde nicht darunter fallen.
„Der NABU hält den Abschuss-Erlass der Landesregierung deshalb für rechtswidrig. Hier wurde ein populistisches Wahlkampfversprechen eingelöst“, so Kowalski. Außerdem würde die nahezu flächendeckende Zulassung des Abschusses von Kormoranen in Nordrhein- Westfalen zu massiven zusätzlichen Störungen aller übrigen Wasservögel führen. Für die geschützten Arten unter ihnen gelte nach dem Bundesnaturschutzgesetz bzw. dem Bundesjagdgesetz aber ein Störungsverbot, das durch die Zulassung von Kormoranabschüssen nicht außer Kraft gesetzt werde, sondern auch in diesem Fall uneingeschränkt zu befolgen sei.
An die Jäger appelliert der NABU deshalb, die gute Zusammenarbeit, die sich vielerorts zwischen Naturschützern und Jägern entwickelt hat, nicht dadurch aufs Spiel zu setzen, dass sie nun auf Kormorane schießen. In mehreren Landesteilen haben sich auch bereits Jäger diesem Ansinnen verweigert. Der NABU kann sehr gut verstehen, dass die Jäger nicht wieder für das Ausrotten einer Vogelart verantwortlich gemacht werden wollen und sagt ihnen deshalb jede Unterstützung zu.
Rückfragen:
Heinz Kowalski, stellvertretender Vorsitzender NABU NRW; Tel.: 02261/43686
Roland Adam 28/12/2006 13:32
da gehört es hin ,FrankTo: info@sk.sachsen.de, info@smul.sachsen.de
cc: sachsenspiegel@mdr.de, k.tolksdorf@dnn.de
bcc: info@vso-internet.de, proact-campaigns@online.de
Das Foto befabd ich bisher nicht gut genug für eine Veröffentlichung , aber ich habe kein anderes um dieses Problem offenkundig zu machen
Frank Pengmann - Fotokunst und Digitale Fotografie 28/12/2006 13:07
Das gibt es doch garnicht!Ich drück dir die Daumen!
Schöne Grüße
Peng
*Sehr schönes Bild!
Roland Adam 28/12/2006 11:41
http://www.tukan-world.de/board/showthread.php?t=2363War Mecklenburg nicht genug ,als Mahnmal zum Massaker Kormoran ?
Wehn trifft man jetzt , es sind doch Zugvögel , so man trifft noch nicht einmal die Standvögel nur um diese Jahreszeit .
Ich habe ihr Vorhaben auch in meinem Forum aufgegriffen , aehnlich der Sache damals mit dem norwegischen Kraehenfang in Ostfriesland soll nicht nur bundesweit dieses Vorhaben und Ansinnen von Ihnen ,einer breiten Öffentlichkeit zugaenglich gemacht werden .
Es muss endlich ein Ende haben , Augen vor den eigentlichen Ursachen für "Artenmengen -Rückgang "zu verschliessen und Tiere dafür verantwortlich zu machen .....wo der denkende und sehende Mensch die Gründe für erkennen kann.
Lassen sie diesen geplanten Abschuss nicht Realitaet werden
Freundlichst
Roland Adam
[url]www.Tukan-World.de[/url]
Hanne L. 28/12/2006 11:10
Diese Kampagnen erschrecken immer wieder - im letzten Jahr ging es den Krähen ans Leben, hier werden oder wurden Kormorane bejagt.Ich wünsche dir und deiner Familie in 2007 positive Erlebnisse, Hanne