Hof-Hof in Korschenbroich-Raderbroich ...
... war ursprünglich ein Ritterlehen, dessen erste urkundliche Erwähnung auf das Jahr 1280 zurückgeht. Es gehörte lange zum Grundeigentum des Damenstifts "St. Quirinus Neuss". Der Name "Hof-Hof" gibt immer noch Rätsel auf. Während die einen sagen, der Name bedeute der "Hof (Hop) von (van) Hoff", so sagen andere, es handele sich um den "Hof vom Pächter Houffs", der um 1545 dort gelebt habe. Wieder andere sagen, der Name "Hof-Hof" bedeute "Doppelhof".
Quellen: NGZ-Artikel v. 9.10.2000, RP-Artikel v. 19.7.2013 und Google.
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