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KFA

Die Nationalsozialisten sprachen in ihrem Rassenwahn auch Behinderten das Lebensrecht ab, so setzte Berlin mit Kriegsbeginn das „Euthanasie-Programm“ in Kraft. Grundlage hierfür war kein Gesetz, sondern ein ein auf den 1. September 1939 datierter Erlass Hitlers. Er verfügte, "die Befugnisse namentlich zu bestimmender Ärzte so zu erweitern, dass nach menschlichen Ermessen unheilbar Kranken bei kritischster Beurteilung der Gnadentod gewährt werden kann."

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