Meine bucklige Verwandschaft
UND IMMER DRAN DENKEN:
Die Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen ist in Deutschland gemäß § 201a Strafgesetzbuches (StGB) ein Vergehen, das mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe bestraft werden kann.
Rainer Switala 26/09/2018 12:32
witzig und humorvollcoole truppe
gruß rainer