MV: Beflaggung vor Rathäusern wird weltoffener
Welche Flaggen in Mecklenburg-Vorpommern vor Dienststellen wehen dürfen, regelt die Beflaggungsordnung von 1998. Bislang wird das Hissen nichthoheitlicher Fahnen rigide gehandhabt. Doch die Zeichen stehen auf Weltoffenheit und Toleranz. In diesem Jahr könnten vor Rathäusern auch Regenbogenflaggen - in Selbstverantwortung der Kommunen, ohne Genehmigung des Innenministeriums - gehisst werden. Das Foto zeigt Flaggen vor dem Rathaus in Ribnitz-Damgarten am 14.04.2022.
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