Nachtschicht in der Landeshauptstadt von NRW ...
Als Nachtarbeit gilt Arbeit in der Nacht zwischen 23 und 6 Uhr. In Deutschland ist sie bewilligungsfrei, während in der Schweiz für die Bewilligung ein Bedürfnisnachweis und ein Nachweis der Gesundheitsvorsorge notwendig ist.
In Deutschland steht es prinzipiell jedem Arbeitgeber frei, seinen volljährigen Arbeitnehmern - unabhängig von Alter und Geschlecht - Nachtarbeit ohne behördliche Genehmigung und ohne zwingende Erfordernis anzuordnen. Diese sehr liberale Regelung steht im krassen Gegensatz zur Sonntagsruhe, die in Deutschland rigide gesetzlich geregelt ist. Die einzigen Einschränkungen sind der Tarifvertrag, die Zustimmung des Betriebsrats, das Mutterschutzgesetz, das Jugendarbeitsschutzgesetz und die wenigen arbeitsmedizinischen Regelungen des Arbeitszeitgesetzes.
Quelle : Wikipedia http://de.wikipedia.org
Peter van Bohemen 04/10/2010 17:05
Ach nee - hast die selbe Tour gemacht wie wir! und wir haben uns doch nicht getroffen.LG Peter