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Comentarios 9

  • Michael Marotzke 08/03/2005 23:25

    aus: http://www.sicherestrassen.de/Urteile/index.htm?http://www.sicherestrassen.de/Urteile/VKZUrteile.htm

    "Anlieger sind Personen, die mit Bewohnern oder Grundstückseigentümern in eine Beziehung treten wollen. Dabei ist es unerheblich, ob diese Beziehung zustande kommt; die Absicht ist ausreichend. Erkennt der Anlieger bei Vorbeifahrt am betreffenden Grundstück (was auch eine Baustelle mit Bauarbeitern sein kann), dass der Gesuchte nicht erreichbar ist, kann er ohne anzuhalten weiterfahren und bleibt Anlieger. Selbst unerwünschte Besucher eines Anliegers sind zum Einfahren berechtigt (BayObLG VRS 33,457)."

    ==> heisst also, auch die nur Bier trinken wollen dürfen durchfahren, vorausgesetzt die Bierausgabe befindet sich auf dem Grundstück... :o)
  • Horst-W. 08/03/2005 9:29

    Wasses alles gibt... ;-)))
    LG Horst
  • Trautel R. 07/03/2005 22:53

    "grinssehr" - köstlich.
    lg trautel
  • Karin Reese 07/03/2005 18:52

    :-)))
  • Heidrun-W. 07/03/2005 15:50

    *grins* toll gesehen und fotografiert. Ja mitnehmen wäre wohl nicht schlecht!
    LG Heidi
  • Klaus Kieslich 07/03/2005 15:48

    Na,da bin ich doch gleich Anlieger !!!!!
    Gruß Klaus
  • Arf Schulz 07/03/2005 15:22

    Dürfte in der Nähe einer Kommunbrauerei stehen . Wir haben hier auch so etwas. Das Schild ist mir aber nie so recht aufgefallen. Klasse gesehen! Gruß Arf
  • Günter Rolf 07/03/2005 14:09

    ob die anlieger just dann nicht auch lieber anhalten, statt nach hause fahren würden? ;-).

    günter
  • Guido Reinhard 07/03/2005 12:45

    genial, ich lach mich schief.
    vg. guido