Schleichwerbung oder nicht?
Nach § 4 (3) des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) [1] ist Schleichwerbung unzulässig, weil jede Werbemaßnahme so beschaffen sein muss, dass ihr werbender Charakter von den Angesprochenen erkannt werden kann.
So wie auf dem Bild :))))
Haselmann Peter 01/11/2009 12:47
Die schleichen in die Werbung.Hab auch was geknipst
.
http://www.youtube.com/watch?v=-ztq4Xd8amE
Gruß
Peter
Christian Gaier 21/05/2009 18:01
Starker Gesichtsausdruck der jungen Dame, der in in schönem Kontrast zum Werbelächeln steht. Sehr schön aufgebaut.LG Christian
Clara Hase 10/03/2009 22:48
Klasse Moment erwischt."weil jede Werbemaßnahme so beschaffen sein muss, dass ihr werbender Charakter von den Angesprochenen erkannt werden kann." Super geradezu
dein Modell gefällt mir echt besser
Kein Namen 07/03/2009 14:02
Die Idee mit der Schleichwerbung macht hier aus einen alltäglichen Bild etwas Besonderes. Auf so was muß man erst kommen, einfach nur knipsen reicht eben nicht.LG, Bernd
Marc00700 06/03/2009 23:02
Ein gutes Bild,in SW würde es vielleicht noch besser sein !
Der Bildaufbau, ist Dir gut gelungen !
LG Marcus
Mevlut Kurbak 05/03/2009 23:16
Ein klasse Portrait.Die schärfe?
Also mir sagt das Bild auch so zu.
LG Baban
Ronald Rausch 05/03/2009 14:36
Ja, in s/w könnte ich´s mir auch gut vorstellen. In Farbe aber auch gut.Gruss Ronald
WendenBlende 04/03/2009 23:49
wie Cahid - Bildaufbau gefällt mir besonders gut.LG Christiane
Cahid Aylar 04/03/2009 23:07
Klasse Streetbild Sinan,ich könnte mir das Bild auch in Monochrom vorstellen.
LG Cahid
Gunda Çilingir 04/03/2009 21:51
und sie geht unbeeindruckt daran vorbei:-)) lg Gundi