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Sorgenkind trifft Volkswagen

Sorgenkind trifft Volkswagen

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Matze1075


Premium (Pro), München

Sorgenkind trifft Volkswagen

Variobahn 2316 begegnet dem Unfallhilfswagen der MVG am Hauptbahnhof.

München, 2012

vg matze

Comentarios 8

  • Christian Kammerer 08/10/2012 8:08

    Prima gesehen und umgesetzt.

    Gruß und allzeit gutes Licht
    Christian
  • Thomas N. (Zweitaccount) 06/10/2012 20:54

    Schönes Motiv, der Golf ist bestimmt zuverlässiger als die Variobahn :-)

    Grüße
  • MichaelStengel 05/10/2012 19:26

    einige servicefahrzeuge haben auch in Nürnberg das Blaulicht auf dem dach wobei ich mich da auch nach dem sinn des blaulichtes frage denn im schadensfall ist jawohl auch feuerweh und Rettungsdienst vertreten und selbst bei der Fahrerlosen u bahn wäre ein mitarbeiter schnell zur stelle

    lg michel
  • Uwe Fligge 05/10/2012 17:54

    Schön festgehalten.

    VG Uwe
  • Steffen°Conrad 05/10/2012 16:52

    In München bollerts wohl öfter ;-)
    Klasse Gegenüberstellung!!

    Unfallhilfsfahrzeuge ( nach $ 65 STVZO) haben die BVG auch,
    darunter zählen der Kran, die beiden Unimog,
    der große Hilfslkw für den Flexi,
    die Turmwagen, die Wagen der Betriebsaufsicht-
    und die Schnellentstörwagen der Werkstatt.

    vgsteffen
  • Hartmut Sabathy 04/10/2012 20:48

    das blaue Kleid steht der Vario aber auch gut . in Graz rollt sie jetzt nach kleinen Anpassungen scheinbar ohne größere Probleme oder Beschwerden .. vg Hartmut
  • makna 04/10/2012 20:39

    Na ja - bei der "Ungeliebten" ist halt öfter "Gefahr im Verzuge" ;-)
    Jedenfalls ein sehr schönes, beziehungsreiches Motiv!
    (Die Autonummer hättest Du m.E. ruhig sichtbar lassen können - das ist ein Vehikel im Dienst der Öffentlichkeit, finde ich.)
    BG Manfred
  • Dieter Jüngling 04/10/2012 19:21

    Mal abgesehen von der ungeliebten Variobahn, habe ich hier noch ein Problem.
    Unfallhilfswagen der MVG? Mit Blaulicht. Der Hammer.
    Die StVO gewährt der Polizei, der Feuerwehr und den Rettern Sonder- und Wegerechte. Diese sind nicht an die Fahrzeuge selbst gebunden.
    Wer heute außerhalb dieser Verordnung noch so alles "Blaulicht" nutzen darf, ist ja bald nicht mehr möglich.
    Da kommen schon die Gas- und Stromversorger und auch die Deutsche Bahn mit diesem schönen blauen Licht daher. Darf man hier schon Alles?
    Jede Streifenwagenbesatzung, muss hier die Nutzung der Sonder- und Wegerechte in der Leitstelle anfordern oder bekommt sie angewiesen. Jede Eigenständigkeit ist verboten, wenn nicht Gefahr im Verzuge besteht.
    Gruß D. J.

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