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Frank-Dieter Peyer


Premium (Pro), Reiskirchen

Stickelstein

"... eine Sage berichtet von einem Mönchskloster in Stockhausen und einem Nonnenkloster in Blankenau, die durch einen unterirdischen Gang verbunden waren; frevelhafterweise benutzte diesen Gang ein Stöckhäuser Mönch um sich heimlich mit einer Blankenauer Nonne zu treffen; eines Tages kam ihm der Teufel zuvor, aus Zorn erstach sich der Mönch an der Leiche der Nonne; diese Stelle wird noch heute der Zweiflungsgraben genannt; nach anderer gerieten zwei Brüder nach dem Grasmähen über drei zum Verzehr mitgeführte Kreppeln derart in Streit, dass einer totgeschlagen wurde; am Grabe setzte man das Kreppelkreuz; weiter habe ein Pfarrer aus Blankenau einen Bettler wegen eines Kreppels bis hierhin verfolgt und erschlagen (Verf.)


imgrunde ist das Schwert, wie auch das Beil (Zeichen für die Todesstrafe), ein Symbol des mittelalterlichen Hoch- oder Blutgerichts: altes deutsches Recht, Gericht über Leben und Tod, stand ursprünglich dem König zu, wurde später bis auf den Kleinadel übertragen; todeswürdige Vergehen wie Mord, Notzucht, Raub, Verrat, Inzest, Falschmünzerei, Ehebruch, Meineid, Hexerei usw. wurden hier verhandelt und endeten nicht selten mit dem Todesurteil; Sühnemale mit derartiger Symbolik bezeichneten vermutlich ursprünglich jene Gerichts- bzw. Richtstätten oder wurden an der Stelle eines todeswürdigen Vergehens zur Sühne gesetzt, das vor obiger Institution verhandelt wurde (Verf.)


Quellangaben: Lit.: 1. H. Riebeling s.o. S. 134-135 "

Quelle: www.kreuzstein.eu

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