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U(h)rheber - Recht ?

U(h)rheber - Recht ?

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Klaus Tesching


Premium (World), hinter den sieben Bergen

U(h)rheber - Recht ?

ich finde es immer wieder toll, wenn Bilder aus der fc wegen Verletzung des Urheberrecht entfernt werden. Noch dazu weil ich ja mittlerweile Millionen damit verdiene und als Marken-Influencer den Bekanntheitsgrad um 7000% steigere.
Danke für diese Zensur.
Wahrscheinlich bekomme ich jetzt eine Abmahnung, soll 5 Millionen Schadenersatz zahlen und für 37 Jahre in den Knast.
Gott sei Dank lebe ich nicht in den USA, da gibt es teilweise noch die Todesstrafe.

Comentarios 16

  • makkie 29/11/2023 20:39

    Nur gut, dass man die Marke der Uhr nicht definieren kann ;o)) ... meine Meinung dazu habe ich Dir ja bereits per PN geschrieben :o)) +++ Ich geh jetzt mal und schau nach, ob wir noch ´ne Ritter Sport Chili in der Schlecke-Schublade haben. Wenn nicht, dann habe ich auf jeden Fall ein paar Tüten Haribo Gummibärchen rumfahren ... ;o))
    lg
    Mario
    • Klaus Tesching 29/11/2023 20:49

      ich will davon nichts mehr hören. Ich konzentriere mich jetzt auf Nut..., äh Schokoladenauftrich mit Zwiebel und Olivengeschmack.
      LG Klaus
    • makkie 29/11/2023 21:03

      Das ist mein Klaus :o) +++++++ Genauso soll es sein +++++ Problem erkannt, Problem gebannt !!! +++ Vom Nut.. , ähm Schokoladenaufstrich hätte ich dann aber auch gerne wieder 2 Paletten :o) +++
      lg
      Mario
  • Pat Forester 29/11/2023 17:19

    Auweia - wen hast Du denn verletzt ? ;-))
    Die Uhr würde ich auf jeden Fall reklamieren, da sind ja nicht mal die Ziffern korrekt... :o)
    LG Pat
  • Rudi van Arck 29/11/2023 14:23

    Sehr stark! Gefällt mir!
    • Klaus Tesching 29/11/2023 14:03

      na ja.
      ich selbst sehe kein Urheberechtsverletzung in meinen Bildern, da diese nicht gewerblich oder monitär veräußert werden und nur für den privaten gebrauch bestimmt sind.
      Vielleicht täusche ich mich da auch.
    • Diruwi 29/11/2023 20:27

      "Zensur" trifft es halt deshalb nicht, da wir uns hier im Hausrechtsbereich befinden ...
    • Klaus Tesching 29/11/2023 20:30

      lassen wir es einfach mal so stehen.
  • Jörg Wolfshöfer 29/11/2023 13:37

    Ich sehe auch eine Urheberrechteverletzung, ein dicker grüner Grashalm der auch noch doof schaut, das kann doch nur auf die ?????? hindeuten ;-))
    Ich schweife ab, dein Bild EXTRA, PRIMA, GUT!
    LG Jörg
  • athomeohm 29/11/2023 13:32

    Finde nur den rechten Arm ein bißchen seltsam, aber sonst ein gelungenes Bild. ;o)
  • Silmas 29/11/2023 13:29

    Selber schuld, ;) das hättest Du vorher überlegen müssen:

    Die Urheberrechtsverletzung durch abgeleitete Werke ("derived work") kann auch bei alltäglichen Elementen wie grünem Gras, einer Uhr oder einem Menschen auftreten, wenn diese Elemente in einer Weise kombiniert werden, die eine signifikante Ähnlichkeit zu einem urheberrechtlich geschützten Werk aufweist. In Ihrem speziellen Fall bezieht sich die Ähnlichkeit zu Sisyphus auf einen wichtigen Aspekt.

    Grünes Gras, Uhr, Mensch: Diese Elemente an sich sind generisch und normalerweise nicht urheberrechtlich geschützt. Jeder kann Bilder von Gras, Uhren oder Menschen erstellen, ohne Urheberrechte zu verletzen.

    Ähnlichkeit zu Sisyphus: Das wesentliche Problem entsteht durch die Kombination dieser Elemente in einer Weise, die an Sisyphus erinnert. Sisyphus ist eine Figur aus der griechischen Mythologie, bekannt für seine ewige Strafe, einen Felsblock einen Hügel hinaufzurollen. Wenn Ihr Foto diese Szene oder ein sehr ähnliches Konzept nachstellt (zum Beispiel, indem es einen Menschen zeigt, der mit einer ähnlichen Aufgabe kämpft), könnte es als ein "abgeleitetes Werk" des ursprünglichen mythologischen Konzepts oder einer bekannten künstlerischen Darstellung von Sisyphus angesehen werden.

    Urheberrechtliche Bedenken: Wenn eine Darstellung von Sisyphus urheberrechtlich geschützt ist (zum Beispiel eine spezifische künstlerische Interpretation in einem Gemälde oder einer Skulptur), und Ihr Foto diese Darstellung in signifikanter Weise nachahmt, könnten Sie das Urheberrecht verletzen. Dies gilt besonders, wenn die Ähnlichkeit so ausgeprägt ist, dass das Foto als abgeleitetes Werk oder als Kopie des geschützten Werks angesehen wird.

    Zusammenfassend: Die Kombination alltäglicher Elemente in einer Weise, die ein urheberrechtlich geschütztes Werk nachahmt oder daran erinnert, kann eine Urheberrechtsverletzung darstellen, insbesondere wenn die Ähnlichkeit zu einem bekannten oder geschützten Werk deutlich ist.