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Unsere Kirche im Dorf

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Unsere Kirche im Dorf

Gruiten Dorf:

Tanzen, kegeln und kartenspielen sonntags streng verboten

Von Lother Weller

Die alten Unterlagen in unserem Gemeindearchiv zeigen, wie ernst vor fast 300 Jahren die Beachtung des dritten Gebots "Du sollst den Feiertag heiligen" genommen wurde. Im Laufe des Jahres 1714 mussten sich etliche Gemeindeangehörige wegen ungebührlichen Verhaltens, vor allem wegen tanzens, kegelns und kartenspielens am Sonntag, vor dem Consistorium (Vorläufer des heutigen Presbyteriums, dem die Gemeindeältesten und der Pastor/Prediger angehörten) verantworten. Fast ohne Ausnahme wurden sie "hart bestraffet und von des Herrn Abendmahl zu ihrer schande abgehalten"; so steht es in den Protokollen der Consistoriums-Sitzungen.

Zu dieser Zeit war die Anwendung der Kirchenzucht, also die Verfolgung und Bestrafung von Verfehlungen, insbesondere Missachtungen der Gebote und der Regeln der reformierten Kirche, in Gruiten noch sehr lebendig. Der folgende Auszug aus dem Protokoll der Sitzung vom 29.7.1714 (den ich zum besseren Verständnis etwas gekürzt sowie an den heutigen Sprachgebrauch und die heutige Schreibweise angepasst habe) zeigt dies sehr deutlich:

Weil leider trotz aller öffentlichen Mahnungen in den Predigten, der Sabbat, der Tag des Herrn, im Dorf bei den Wirtshäusern bisher oftmals von etlichen Gemeindegliedern sehr entheiligt worden ist durch Kegelspielen, wobei geflucht, geschworen, gestritten wird und auch andere Sünden begangen werden, die bei den Frommen Ärgernis, bei anderen Anstoß erregen, und durch diese Sabbatschänderei Gottes Zorn gereizt wird, hat das Consistorium aus Liebe zu Gottes Ehre zur Abschaffung solcher Ärgernisse und offenbarer Sünden einhellig beschlossen, dass sowohl die Wirte im Dorf, die das Kegeln am Tage des Herrn weiter dulden, als auch deren Gäste, die auf den Kegelbahnen sich einfinden, von nun an ohne Ansehen der Person hart bestraft und von des Herrn Abendmahl zu ihrer Schande ausgeschlossen werden sollen. Das Consistorium beschließt außerdem, dass der Pastor diesen Beschluss am nächsten Sonntag vor dem Segensspruch der Gemeinde zu jedermanns Warnung bekannt machen soll.

Von Lother Welle

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