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Vorsorge

Die Staatliche Versicherung der DDR war ein staatliches Versicherungsunternehmen in der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) mit Sitz in Berlin und der einzige Versicherer in der DDR für Privatkunden.
Sie entstand aus der Deutschen Versicherungs-Anstalt, die nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges von der Sowjetischen Militäradministration in Deutschland (SMAD) in der Sowjetischen Besatzungszone geschaffen worden war.
Das Emblem der Staatlichen Versicherung der DDR bestand aus einer stilisierten dreiköpfigen Familie unter einem schützenden Dach,
das aus dem Buchstaben „V“ und seinem Spiegelbild gebildet war.

Die Staatliche Versicherung der DDR war zuständig für Versicherungen in Bezug auf Gebäude wie beispielsweise Hausratversicherungen, für die Absicherung privater Haftpflichtrisiken, für Lebensversicherungen und Unfallversicherungen sowie für Kfz-Haftpflicht- und Kaskoversicherungen. Darüber hinaus oblag ihr die soziale Absicherung einschließlich der Krankenversicherung von selbständigen Unternehmern, von freiberuflich tätigen Personen mit Ausnahmen der ärztlichen Berufe sowie von Mitgliedern Landwirtschaftlicher Produktionsgenossenschaften (LPG) und Produktionsgenossenschaften des Handwerks (PGH).
Damit war sie im Bereich der Sozialversicherung für rund zehn Prozent der DDR-Bevölkerung zuständig,
während die Kranken- und Rentenversicherung für Arbeiter und Angestellte in Form der Sozialversicherung des Freien Deutschen Gewerkschaftsbunds organisiert war.
Weitere Aufgabenbereiche der Staatlichen Versicherung der DDR waren unter anderem Zusatzrentenversicherungen sowie die Regulierung von Schadensersatzansprüchen im staatlichen Gesundheitswesen.

Nach der Wiedervereinigung Deutschlands im Jahr 1990 wurden die Rechte und Pflichten der Staatlichen Versicherung der DDR auf eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts mit dem Namen „Staatliche Versicherung der DDR in Abwicklung“ (SinA) übertragen, die dem Bundesministerium der Finanzen unterstand.
Das Privatkundengeschäft wurde in Form der Deutschen Versicherungs-AG und der Deutschen Lebensversicherungs-AG privatisiert, die beide von der Allianz SE übernommen wurden. Für die Allianz, die dadurch zum Marktführer in den ostdeutschen Bundesländern wurde, bedeutete dies nach dem Oderhochwasser 1997 und dem Elbehochwasser 2002 allerdings auch außergewöhnlich hohe finanzielle Belastungen, da mit den zu DDR-Zeiten abgeschlossenen Versicherungsverträgen auch Hochwasserschäden an Gebäuden versichert waren.

Das Gebäude, in dem die Staatliche Versicherung der DDR ihren Hauptsitz hatte, fungiert gegenwärtig in Berlin als Landesvertretung des Freistaates Sachsen beim Bund.
Die SinA wurde mit dem „Gesetz über die Auflösung der Staatlichen Versicherung der Deutschen Demokratischen Republik in Abwicklung“ (SVDDRAuflG) vom 29. August 2005 zum 31. Dezember 2007 aufgelöst. Für die Abwicklung noch nicht erledigter Schadensfälle ist seit dem 1. Januar 2008 die Finanzierungs- und Beratungsgesellschaft mbH der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zuständig, wodurch die KfW als Rechtsnachfolgerin der SinA deren Rechte und Pflichten übernommen hat.
Es wird geschätzt, dass die letzten noch ausstehenden Fälle, deren Zahl im Jahr 2008 bei etwa 2000 lag, erst nach dem Jahr 2050 reguliert werden können. Dabei handelt es sich vor allem um Ärztehaftpflichtschäden für Geburtsfehler bei Personen, die im ersten Halbjahr 1990 in der DDR geboren wurden.

Quelle: Wikipedia

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