Wartezeit verletzt Grundrechte
Laut Beschluss eines deutschen Verwaltungsgerichts (Wartezeit verletzt Grundrechte) wurde entschieden, dass mehr als sechs Jahre Wartezeit für einen Medizin-Studienplatz unzumutbar wären. Wer so lange vertröstet wird, hat demzufolge ein Anrecht auf sein Arztstudium - selbst bei mittelmäßigen Abiturnoten...
Beim Lesen solch eines Zeitungsartikels kam mir mein zufällig gefundenes "Arrangement" bei einem Spaziergang durch Schwabing wieder ins Gedächtnis:
Wer allerdings als Patient in dieser Poliklinik für Dermatologie und Allergologie in München seine Wartezeit absitzt, bei dem ist es längst fünf vor zwölf. Hätte wohl eine Erwähnung in "Schöner Wohnen" verdient, denn noch schöner Warten geht wohl nicht.
München-Schwabing, August 2012
Möhrenkönigin 01/01/2013 19:42
und das in diesem reichen Land...Frohes neues Jahr Judith