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Wiederholt fanden 2015 sowie 2016

Wiederholt fanden 2015 sowie 2016

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Helma B.


Free Account, Eutin

Wiederholt fanden 2015 sowie 2016

Schwanenmassaker auf Rügen statt.
Schon im Winter 2015 wurden von einigen Jägern in Beisein eines Kindes über 50 Schwäne auf einem Feld erschossen.
Die Bluttat war ein Massaker und glich einer Hinrichtung im Blutrausch. Die Schwäne wurden laut Bericht der Ostseezeitung anschliessend vergraben.

Comentarios 4

  • SINA 29/04/2019 14:39

    auch hier gab es einmal etwas ähnliches da wurden Schwäne geköpft 
    lauter kranke Menschen die so etwas tun furchtbar


    das Bild zeigt still und am Rand die Beiden auf dem schönen hellblauen Wasser
    • Helma B. 29/04/2019 18:27

      Danke Sina. Auch wenn die Schwäne durch ihr vegetarisches Fressverhalten Flurschäden anrichten, gibt ihnen niemand das Recht, sie zu töten. Zumal die Bauern hierfür Entschädigung kassieren und sie trotzdem bejagen (dürfen).
      Das Fleisch von Schwänen gilt bei manchen als Delikatesse. Getötet würden allerdings nur die braunen Jungtiere: Nur dann sei garantiert, dass das Fleisch auch zart sei. Einfach ekelhaft.
      Mich erinnert Deine Erzählung des Köpfens an die Tötung von Pferden auf der Weide hier bei uns, was ich auch ganz furchtbar finde.
      Dir noch einen schönen Abend und liebe Grüße von Helma
  • Constantin H. 29/04/2019 14:34

    Wie wurde diese "Maßnahme" denn begründet? (Das arme Kind...) Liebe Grüße, Constantin
    • Helma B. 29/04/2019 18:12

      Nach Auskunft der Jagdbehörde wurden in der letzten Jagdperiode über 600 Schwäne auf Rügen von Jägern erschossen.

      In Deutschland unterliegt der Höckerschwan dem Jagdrecht und darf in der Regel vom 1. November bis zum 20. Februar des folgenden Jahres geschossen werden.

      In Deutschland werden jedes Jahr mehrere Tausend Höckerschwäne geschossen. Es liegen anscheinend zurzeit keine bundesweiten Abschusszahlen vor.
      Oder hier: Das Rheinland-Pfälzische OVG hat das Verbot eines Vereins bestätigt, der eine Versorgungsstation für hilfsbedürftige Schwäne in Trier betrieben hatte. Jagdrechtliche Vorschriften verbieten eine längere Ingewahrsamnahme der Tiere zur "Gesundpflege", begründeten die Koblenzer Richter.
       Beim Höckerschwan handele es sich um eine dem Jagdrecht unterliegende Tierart und damit um Wild im Sinne des Gesetzes. Dieses erlaube zwar die vorübergehende Aufnahme eines kranken oder verletzten Schwans, nicht aber seine längere Ingewahrsamnahme zur "Gesundpflege" (Urt. v. 06.11.2014, Az. 8 A 10469/14.OVG).
      Der Verein müsse die verletzten Tiere vielmehr an eine jagdausübungsberechtigte Person, eine Auffangstation für Wild oder einen in Rheinland-Pfalz zugelassenen Tierarzt zur Pflege übergeben. Diesen Anforderungen habe der Verein aber zu keinem Zeitpunkt genügt.
      Normalbürger dürfen verletzten Wildtieren nicht helfen, weil das ein Privileg von Jägern ist.
      Gute Nacht, Deutschland
      Dir noch einen schönen Abend und liebe Grüße von Helma