Einen schönen Himmelfahrtsvatertag
den Freunden auf fc.
Wer so eine Laube sein Eigen nennt, der hat eine schöne Aussicht beim Feierabendbier und muß nicht mit dem Leiterwagen sein Glück suchen.
Leider versperren Privatgrundstücke direkt an der Trasse aber auch die fotografischen Möglichkeiten.
Des einen Freud, des anderen Leid.
Bernd Freimann 21/05/2020 19:37
Eine durchaus kreative Bildidee. Mit dem unscharfen Signal ist auch der Bahnbezug hergestellt.Gruß aus Berlin
Bernd Freimann
Haidhauser 21/05/2020 14:30
Ich habe keine Laube, aber dasFeiertagsbierchen schmeckt mir auch zu Hause:-)))
LG und einen angenehmen Restfeiertag!!
LG Bernhard
Laufmann-ml194 21/05/2020 11:56
man müsste das mit Art. 141 Absatz 3 Bayerische Verfassung zu lösen versuchen, wonach "Der Genuß der Naturschönheiten und die Erholung in der freien Natur, insbesondere das Betreten von Wald und Bergweide, das Befahren der Gewässer und die Aneignung wildwachsender Waldfrüchte in ortsüblichem Umfang ist jedermann gestattet. " ...... ist (sic}und !!!
.... "Staat und Gemeinde sind berechtigt und verpflichtet, der Allgemeinheit die Zugänge zu Bergen, Seen, Flüssen und sonstigen landschaftlichen Schönheiten freizuhalten und allenfalls durch Einschränkungen des Eigentumsrechtes freizumachen sowie Wanderwege und Erholungsparks anzulegen"
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVerf-141
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVerf/true
tja ....
wir können den freien Ausblick auf Bahntrassen wie folgt mit Art. 141 Absatz 3 Satz 1 und 3 subsumieren (also den Lebenssachverhalt Fotorecht Landschaft mit Eisenbahn dem Verfassungsrecht auf Naturgenuss unterordnen und damit die Entsprechung herstellen (*)), da wir einen Blick in der Natur mit Grün vor uns haben, zu welchem wir Zugang wünschen.
Aber .... ich sehe hier trotzdem Möglichkeiten einen Zug zu realisieren.
Natürlich unter der Voraussetzung, dass Du auf öffentlich gewidmeter Verkehrsfläche stehts.
vfg Markus194
(*) Rechtssprache "Subsumieren = einen konkreten Sachverhalt dem Tatbestand einer Rechtsnorm unterordnen; prüfen, ob ein konkreter Sachverhalt den Merkmalen einer bestimmten Rechtsnorm entspricht